Arbeitshilfe Akkreditierte Fortbildungsangebote für PTA
Das selbstständige Ausführen pharmazeutischer Tätigkeiten und damit das Arbeiten „unter Verantwortung“ erfordert seit Inkrafttreten des PTA-Reformgesetzes im Januar 2023 gemäß § 3 Abs. 5b Nr. 1b der Apothekenbetriebsordnung unter anderem, dass PTA über ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer verfügen. Die folgende DAP Arbeitshilfe bietet eine Übersicht über die verschiedenen Institutionen und Unternehmen, die akkreditierte Fortbildungen für PTA anbieten, sowie Informationen zur Art der Fortbildungsangebote und Verlinkungen zum jeweiligen Angebot.