Neues Ausschreibungsmodell: Preis nicht alleiniges Kriterium

Rabattverträge der AOK-Z1-Ausschreibung

Bei der gesonderten Rabattvertragsausschreibung „AOK Z1“ werden neben dem Preis weitere Kriterien für die Vergabe definiert, wie z. B. Länge der Lieferketten, Umweltaspekte und Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes. Ausgeschrieben sind zunächst die fünf Antibiotika-Wirkstoffe Cefaclor, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Clarithromycin und Roxithromycin, wie der AOK-Bundesverband am 14. September 2020 bekannt gab.

Die 3-jährige Laufzeit der Rabattverträge beginnt am 01.06.2021. Für jeden Wirkstoff ist ein Drei-Partner-Modell vorgesehen.

Die neuen Zuschlagskriterien können bei AOK Z1 in ihrer Summe einen Vergabebonus von bis zu 16 Prozent ausmachen. Der Bonus wird am besten ausgeschöpft, wenn die Produktion der Wirkstoffe, deren Weiterverarbeitung und die Verpackung der fertigen Arzneimittel nach den in der EU geltenden oder über Freihandelsabkommen abgesicherte Mindeststandards geschieht. Positiv wirkt sich außerdem die Einhaltung der am Produktionsstandort geltenden Grenzwerte für Arzneimittelrückstände im Produktionsabwasser aus. Ein Knock-out-Kriterium sind hingegen Bündelpackungen, die wegen ihres unnötig hohen Kunststoffverbrauchs als umweltbelastend eingestuft werden.

Warum Antibiotika?

Die Ausschreibung AOK Z1 wird laut Pressemitteilung der AOK-Gemeinschaft für Antibiotika durchgeführt, da ihre Herstellung unter strengeren Auflagen für den Umweltschutz stattfinden müsse. Wenn sich multiresistente Keime über Industrieabwässer ausbreiten könnten, sei die Wirksamkeit von Antibiotika gefährdet. „Die AOK setzt nun mit einer gesonderten Ausschreibung für antibiotische Wirkstoffe neue Standards für Versorgungssicherheit und Umweltschutz“, erläutert Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge.

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