BG und Entlassmanagement

Das Entlassmanagement ist im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) geregelt und gilt deshalb grundsätzlich nur für gesetzliche Krankenkassen. Dennoch kommt es vor, dass Krankenhausärzte das Entlassrezept-Formular verwenden, um Arzneimittel oder andere Produkte zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. zulasten einer BG) zu verordnen. Wie ist ein solches Rezept in der Apotheke zu behandeln?

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