Covid-19-Impfstoffe für Betriebsärzte auf blauem Privatrezept

Ab dem 7. Juni 2021 (KW 23) werden auch Betriebsärzte in die dezentrale Covid-19-Impfkampagne mit einbezogen. Die ABDA hat dafür eine neue Handlungsanweisung („Versorgung der Betriebsärzte mit Covid-19-Impfstoffen“) erstellt. Bestellzeitpunkte, die Verordnungsart und weitere Informationen sind darin zusammengefasst.

Für die Impfungen durch die Betriebsärzte in KW 23 (7. bis 11. Juni) wird ausschließlich Comirnaty von BioNTech zur Verfügung stehen. Jeder Betriebsarzt darf in KW 23 außerdem maximal eine Menge von 804 Impfstoffdosen Comirnaty, das entspricht 134 Vials, bestellen. Wahrscheinlich werden sie abhängig vom Gesamtbestellvolumen weniger Dosen als bestellt erhalten. Die Lieferung einer größeren Menge als der bestellten ist nicht möglich. Vertrag- und Betriebsärzte werden aus zwei unterschiedlichen Kontingenten von Covid-19-Impfstoffen beliefert. Aus diesem Grund muss dem Großhandel bekannt sein, ob die Bestellung von einem Vertrags- oder Betriebsarzt stammt. Es gelten daher unterschiedliche, zeitversetzte Fristen für die beiden Ärztegruppen.

Wie erfolgt die Bestellung der Betriebsärzte?

Die Bestellung von Betriebsärzten erfolgt auf blauem Privatrezept (Format DIN A6 quer). Falls der Betriebsarzt für die Bestellung für die KW 23 noch kein blaues Privatrezept verfügbar haben sollte, kann die Bestellung auch formlos übermittelt werden, z. B. per Fax. Das blaue Rezept mit der Bestellung muss dann jedoch nachgereicht werden.

Grundsätzlich gelten die Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Gebündelte Verordnungen, z. B. bei größeren Unternehmen mit festangestellten Betriebsärzten, sind daher nicht zulässig. Aus jeder Verordnung muss zweifelsfrei die Identität des impfenden Betriebsarztes erkennbar sein. Eine gesammelte Übermittlung mehrerer Rezepte an die Apotheke ist allerdings möglich.

Angaben auf dem Rezept

Das Ausfüllen der Rezepte gestaltet sich analog dem der Muster-16-Rezepte, die von Vertragsärzten für die Bestellung der Covid-19-Impfstoffe genutzt werden. In der Abbildung ist beispielhaft ersichtlich, wie das blaue Privatrezept ausgefüllt werden muss:

  • Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
  • Versichertenfeld: Angabe „Betriebsarzt“ + Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) des Arztes
  • Kostenträgerkennung: IK BAS (1)
  • Betriebsstättennummer: Dummy-BSNR (2)
  • Lebenslange Arztnummer: Dummy-LANR (3)
  • Ausstelldatum: Datum der Rezeptausstellung (4)
  • Verordnungsfeld: Zunächst sind für Betriebsärzte nur Erstimpfungen möglich. Laut BMG sollen Erst- und Zweitimpfung bei derselben Stelle erfolgen. Bis Anfang Juli sollten Betriebsärzte daher keine Impfstoffe für Zweitimpfungen bestellen müssen.
  • Arztstempel: Die Identität des Betriebsarztes muss zweifelsfrei erkennbar sein, eine eigenhändige Unterschrift ist notwendig.

Auf keinen Fall dürfen Klebeetiketten verwendet werden, da eine Auslesung im Rechenzentrum dann nicht möglich ist. Auch selbstausgedruckte Formulare sind für die Abrechnung nicht zulässig (die Verarbeitung in den Rechenzentren erfordert eine besondere Papierqualität).

Das entsprechende Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung) wird wie gehabt in entsprechender Menge von der Apotheke mitgeliefert.

Bestellung für Betriebsärzte nur bei vier Großhandlungen

Aufgrund der unterschiedlichen Organisation der Betriebsarzt-Impfungen dürfen Apotheken die Impfstoffe für Betriebsärzte nur bei einer der vier Großhandlungen NOWEDA, Sanacorp, PHOENIX und Alliance HealthCare/GEHE bestellen. Dies gilt auch, wenn keine dieser Großhandlungen der Lieferant oder ein vorwiegender Lieferant der Apotheke ist. Die Bestellung für KW 23 muss per Mail oder Fax, nicht per MSV3 erfolgen. Wie die Abrechnung erfolgt, wird noch bekannt gegeben.

Bestellzeitpunkte und Fristen können der ABDA-Handlungsanweisung entnommen werden.

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