Corona-Impfstoffe: Senkung der Großhandelsgebühr verschoben
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Die Vergütung des Großhandels für die Lieferung der Corona-Impfstoffe an Apotheken wird erst ab dem 31. Mai 2021 auf 6,55 Euro (netto) je abgegebener Durchstechflasche gesenkt. Zuvor war vorgesehen, die Vergütung schon ab dem 10. Mai 2021 zu senken. Es zählt das Abgabedatum der Apotheke.
Vom 1. April bis 30. Mai 2021 (Abgabedatum in der Apotheke) wird der Großhandel wie folgt vergütet:
- je kühlpflichtige Durchstechflasche 9,65 Euro zzgl. USt.
- je ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche 11,55 Euro zzgl. USt.
- Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche 1,65 Euro zzgl. USt.
Ab 31. Mai 2021 (Abgabedatum in der Apotheke) wird die Vergütung gesenkt und vereinheitlicht:
- je abgegebene Durchstechflasche 6,55 Euro zzgl. USt.
- Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche 1,65 Euro zzgl. USt.
Die Apotheke erhält nach wie vor 6,58 Euro (netto) je abgegebener Durchstechflasche.
Brutto-Gesamtpreise
Aus den Einzelbeträgen ergeben sich folgende Gesamtpreise.
- Bis 30. Mai 2021: je kühlpflichtige Durchstechflasche 21,28 Euro (brutto) und je abgegebene ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche 23,54 Euro (brutto)
- Ab 31. Mai 2021: je Durchstechflasche 17,59 Euro (brutto)
Die Apotheke ist dafür verantwortlich, die Vergütung an den Großhandel weiterzuleiten. Dabei wurde mittlerweile klargestellt, dass die Großhandelsvergütung im umsatzsteuerlichen Sinne ein Entgelt ist und kein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz. Apotheken müssen somit die Umsatzsteuer geltend machen und können diese auch beim Vorsteuerabzug angeben.
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