Corona-Impfstoffe: 1 € mehr pro Durchstechflasche für Apotheken
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Rückwirkend zum 12. Juli 2021 erhalten Apotheken für die Abgabe von Covid-19-Impfstoffen 7,58 € zzgl. USt. je abgegebener Durchstechflasche, also 1 € mehr je Vial als bisher. Das wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung beschlossen, die am 14. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Apothekenvergütung
§ 9 Abs. 1 Coronavirus-Impfverordnung – die Apothekenvergütung für die Abgabe an Arztpraxen – wurde geändert in:
9 Abs. 1 Coronavirus-Impfverordnung
„Für den den Apotheken im Zusammenhang mit der Abgabe von Impfstoff an die […] genannten Leistungserbringer [Anm. der Red.: an die Arztpraxen] entstehenden Aufwand, insbesondere für die Organisation und die bedarfsgerechte Bereitstellung, erhalten die Apotheken eine Vergütung je abgegebene Durchstechflasche in Höhe von 7,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.“
Auch die Abgabe an Betriebsärzte wurde angepasst. Rückwirkend zum 12. Juli gilt nun folgende Vergütung der Apotheke:
- Bei Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche: 7,58 € zzgl. USt.
- Bei Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche: 4,92 € zzgl. USt.
- Bei Abgabe ab der 151. Durchstechflasche: 2,52 € zzgl. USt.
Großhandelsvergütung
Bei der Großhandelsvergütung gab es auch Änderungen, hier in den Fristen. Der Großhandel erhielt nun bis zum 18. Juli 2021 anstatt nur bis zum 30. Juni 2021 je Durchstechflasche Covid-19-Impfstoff 8,60 € zzgl. USt. Seit dem 19. Juli 2021 erhält der Großhändler je Durchstechflasche nun 7,45 € zzgl. USt.
Eine weitere Möglichkeit der Anpassung der Vergütung von Apotheken und Großhandel wurde gestrichen.