Arzneimittelrezepte bald einheitlich 28 Tage gültig

Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Belieferungs­frist von Muster-16-Arznei­mittel­rezepten ein­heitlich von einem Monat auf 28 Tage zu ändern. Der Beschluss tritt erst nach Veröf­fentlichung im Bundes­anzeiger in Kraft.

Bisher durften Arznei­mittel­verordnungen zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherungen (GKV) längstens einen Monat nach Ausstel­lungs­datum beliefert werden. Somit war die tatsächliche Dauer der Gültigkeit (28, 30, 31 Tage) oftmals nicht eindeutig. Nun wird der Belieferungs­zeit­raum von Arznei­mitteln an den von Hilfs­mitteln ange­glichen und von einem Monat auf 28 Tage geändert. Hinter­grund ist, dass vermehrt der Wunsch nach einer Verein­heit­lichung der unter­schiedlichen Regeln geäußert wurde.

Belieferungsfrist endet unabhängig von Feiertagen

Daher hat der G-BA am 15. April 2021 eine Änderung von § 11 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Zudem wird das Ende der Belieferungsfrist von GKV-Verordnungen konkretisiert (neu: § 11 Abs. 4 Satz 2 AM-RL): „Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“ Damit endet die Belieferungsfrist unabhängig von z. B. bundesweit nicht einheitlichen Feiertagen.

Neues zu Wiederholungsrezepten

Außerdem hat der G-BA Vorbereitungen für die bereits angekündigten Wieder­holungs­rezepte getroffen. Die Regelungen sehen vor, dass Vertrags­ärzte Mehrfach­verordnungen aus­stellen dürfen, die eine nach der Erst­abgabe sich dreimal wieder­holende Abgabe erlaubt. Die Rezepte sind besonders zu kenn­zeichnen und der Beginn der Einlöse­frist muss ange­geben werden. Diese Verordnungen dürfen bis zu 365 Tage nach Ausstellungs­datum zulasten der GKV beliefert werden. Die Wiederholungs­rezepte werden aber wohl erst mit dem E-Rezept zum 1. Januar 2022 kommen. Beide Beschlüsse müssen erst vom Bundes­gesundheits­ministerium geprüft und im Bundes­anzeiger veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten.

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