Antigentests auf Corona in Apotheken möglich
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ABDA-Statement
Apotheken dürfen symptomfreien Patienten einen Antigentest zur Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion anbieten und diesen in der Apotheke durchführen. Dies teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA am 21. Dezember mit. Zuvor war unklar, ob die Testungen in Apotheken ohne entsprechende Gesetzesänderungen erlaubt sind. Nun haben sich laut Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA, die für die Aufsicht zuständigen Landesministerien und das Bundesgesundheitsministerium darauf geeinigt, dass die Durchführung in Apotheken zulässig ist, wenn die Patienten keine Symptome aufweisen.
„Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, sagt Friedemann Schmidt weiterhin. „Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden.“
Da der Arztvorbehalt für die Testung auf Covid-19 mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz aufgehoben wurde, können auch Apotheker und pharmazeutisches Personal die Antigen-Tests nach einer Schulung durch einen Arzt anwenden.
Was Apotheken für die Dienstleistung berechnen, bleibt jeder Apotheke selbst überlassen. Die Kosten tragen die zu Testenden selbst. Wichtig ist, dass Apotheken nicht verpflichtet sind, die Antigen-Schnelltests anzubieten und durchzuführen.
Die Umsetzung des Testangebotes in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: „Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.“
Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist in Apotheken nach wie vor nicht zulässig.
ABDA-Leitfaden zur Durchführung der Antigentests
Weitere Informationen inklusive einer Entscheidungshilfe, ob das Angebot der Testung für eine Apotheke überhaupt in Frage kommt, stellt die ABDA auf ihrer Webseite im geschützten Bereich für Apotheken zur Verfügung.
- ABDA-Themenseite zum Coronavirus
- ABDA-Mitteilung „Apotheken dürfen Corona-Antigentests durchführen“ vom 21.12.2020