Aktuelle Abrechnung der Corona-Impfstoffe
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Seit dem 7. Juni 2021 impfen sowohl Vertragsärzte als auch Privat- und Betriebsärzte. Die ABDA gibt in ihrem Leitfaden für die Apotheke Handlungsempfehlungen über die aktuelle Abrechnung der Corona-Impfstoffe.
Grundsätzlich erfolgt die Verordnung von Vertragsärzten über das rosa Muster-16-Rezept, die Verordnung von Privat- und Betriebsärzten über das blaue Privatrezept. Für die Bestellungen der Impfstoffe beim Großhandel werden für Erst- und Zweitimpfungen unterschiedliche BUND-PZNs verwendet. Für die Abrechnung werden dagegen immer dieselben BUND-PZNs aufgedruckt. Die entsprechenden Rezepte werden monatlich abgerechnet. Die Vergütung ist unterschiedlich geregelt (je nachdem, um welche Arztgruppe es sich handelt).
Vergütung
Bei Abgabe an Vertragsärzte:
- Vergütung der Apotheke: je abgegebene Durchstechflasche 6,58 € zzgl. USt.
- Vergütung des Großhandels:
- 1. April bis 30. Mai 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
▸ Je kühlpflichtige Durchstechflasche: 9,65 € zzgl. USt.
▸ Je ultra- oder tiefkühlpflichtige Durchstechflasche: 11,55 € zzgl. USt.
▸ Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche: 1,65 € zzgl. USt. - 31. Mai bis 30. Juni 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
▸ Je abgegebene Durchstechflasche: 8,60 € zzgl. USt.
▸ Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche: 1,65 € zzgl. USt. - Ab 1. Juli 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
▸ Je abgegebene Durchstechflasche: 7,45 € zzgl. USt.
▸ Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche: 1,65 € zzgl. USt.
- 1. April bis 30. Mai 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
Bei Abgabe an Privatärzte:
- Vergütung der Apotheke: je abgegebene Durchstechflasche 6,58 € zzgl. USt.
- Vergütung des Großhandels:
- 31. Mai bis 30. Juni 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
▸ Je abgegebene Durchstechflasche: 8,60 € zzgl. USt.
▸ Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche: 1,65 € zzgl. USt. - Ab 1. Juli 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
▸ Je abgegebene Durchstechflasche: 7,45 € zzgl. USt.
▸ Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche: 1,65 € zzgl. USt.
- 31. Mai bis 30. Juni 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
Bei Abgabe an Betriebsärzte:
- Vergütung der Apotheke:
- Bei Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche: 6,58 € zzgl. USt.
- Bei Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche: 4,28 € zzgl. USt.
- Bei Abgabe ab der 151. Durchstechflasche: 2,19 € zzgl. USt.
➔ Die Staffelung der Preise bezieht sich auf einen Kalendermonat je Betriebsarzt.
➔ Für die Taxberechnung für Betriebsärzte soll die Taxierungshilfe „Impfstoffvergütung Betriebsärzte“ (Excel-Datei unter www.abda.de) verwendet werden.
- Vergütung des Großhandels:
- 31. Mai bis 30. Juni 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
▸ Je abgegebene Durchstechflasche: 8,60 € zzgl. USt.
▸ Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche: 1,65 € zzgl. USt. - Ab 1. Juli 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
▸ Je abgegebene Durchstechflasche: 7,45 € zzgl. USt.
▸ Impfbesteck und -zubehör je abgegebene Durchstechflasche: 1,65 € zzgl. USt.
- 31. Mai bis 30. Juni 2021 (Abgabedatum in der Apotheke):
Die für den Großhandel bestimmten Vergütungen müssen von der Apotheke an den Großhandel weitergeleitet werden. Die im Juni 2021 neu angepassten Preise konnten nicht rechtzeitig in den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken eingepflegt werden, sodass die Apothekenrechenzentren die Vergütungspauschalen automatisch korrigieren. Die Apotheke kann dementsprechend die Verordnungen über Corona-Impfstoffe an Vertrags- und Privatärzte mit den in der Warenwirtschaft hinterlegten Preisen bedrucken, ohne die Preise manuell korrigieren zu müssen (auch gültig für Verordnungen mit Abgabedatum 31. Mai 2021). Ab Juli 2021 sind die angepassten Preise dann in den Warenwirtschaftssystemen hinterlegt.