Homöopathie als Kassenleistung – fast zwei Drittel sind für Streichung
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Aktuell erstatten viele Krankenkassen Homöopathika als freiwillige Satzungsleistung. 2021 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen rund 22 Millionen Euro für homöopathische und anthroposophische Präparate ausgegeben.1
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant nun, Homöopathika auch als Satzungsleistung der Krankenkassen zu streichen. Aus Sicht des Ministers sei die Homöopathie eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstands bringe. Eine solche Leistung solle auch nicht bezahlt werden.1
Eine Umfrage des DeutschenArztPortals2 (n = 951) hat ergeben, dass fast zwei Drittel der befragten Ärztinnen und Ärzte für eine Abschaffung von Homöopathika als Kassenleistung sind, während ca. ein Drittel diese Streichung nicht befürworten würde.
Umfrage des DeutschenArztPortals: „Sollen Homöopathika als Kassenleistung gestrichen werden?“
1 www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-homoeopathie-100.html, zuletzt aufgerufen am 12.01.2024
2 Arztumfrage im Praxisnewsletter des DeutschenArztPortals vom 16.01.2024 bis 21.01.2024