Entwicklung pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken – nur 5 % der Finanzmittel beansprucht
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Pro Jahr stellen die Krankenkassen den Apotheken 150 Millionen Euro für die Erbringung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) zur Verfügung. Die Daten zeigen allerdings, dass bisher nur knapp 5 % des Budgets beansprucht wurden, der Zuwachs an Apotheken, die pDL abrechnen, geht stetig zurück.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) durch den Bundestag Ende 2020 sind die Krankenkassen verpflichtet, den Apotheken jährlich 150 Millionen Euro für die Durchführung von pharmazeutischen Dienstleistungen zukommen zu lassen. Pro Quartal stehen also theoretisch 37,5 Millionen Euro für 17.571 Apotheken (Stand: 25.01.2024) zur Verfügung, allerdings bietet nur ein Bruchteil bereits pDL an. Sollte die Summe der Abrechnungspreise für angebotene pDL das verfügbare Budget überschreiten, wird die Auszahlung anhand von Prioritäten gekürzt. Aufwendige und kostenintensive pDL (Medikationsberatung bei Polymedikation, Betreuung bei oraler Tumortherapie und Betreuung von Organtransplantierten) erhalten die Priorität 1, Inhalationsberatung erhält die Priorität 2 und das Schlusslicht bildet die standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck mit der Priorität 3. Unabhängig davon erhält jede Apotheke allerdings eine Garantiezusage von 1.000 Euro pro Quartal.
Zuwachs pDL-anbietender Apotheken rückläufig
Insgesamt rechneten im letzten Quartal des Jahres 2023 6.284 Apotheken pDL ab, was etwa jeder dritten Apotheke entspricht. Im Vergleich zum vorherigen Quartal mit 6.145 Apotheken entspricht dies einem Zuwachs von knapp 2,3 %. Zum Vergleich: Seit dem 2. Quartal im Jahr 2022 konnte bis zum 3. Quartal 2023 prozentual stets eine zweistellige Zunahme auf das nächste Quartal verzeichnet werden, auch wenn diese sukzessive abnahm.
Auszahlungssumme für pDL weit unter Verteilungsbetrag
Zur Finanzierung der pDL wird seit Dezember 2021 ein Aufschlag von 20 Cent (plus MwSt.) pro Rx-Packung zulasten der Krankenkassen an den NNF-Fonds abgeführt. Die daraus resultierenden Einnahmen plus Reserven aus nicht ausgeschöpften Vorquartalen bilden dann (abzüglich Verwaltungsgebühren des NNF) den Verteilungsbetrag pro Quartal. Seit dem 2. Quartal 2022 wurden somit weit über 300 Millionen Euro angespart, im gleichen Zeitraum wurden insgesamt allerdings nur etwa 5 % davon (13,5 Millionen) an die Apotheken ausgezahlt.
Immerhin: Der Zuwachs an ausgezahlten Verteilungsbeträgen nimmt stetig zu. Im 4. Quartal 2023 wurden so 3,8 Millionen Euro ausgeschüttet, was einen Zuwachs von 22 % gegenüber dem Vorquartal darstellt. Dennoch entsprechen die 3,8 Millionen Euro lediglich knapp 10 % der verfügbaren 37,5 Millionen Euro – der Großteil wird demnach erneut den Reserven für das nächste Quartal zugeführt.