EMA revidiert Aussage: nun doch positives Votum für Lecanemab
Am 14. November 2024 empfahl der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) nach erneuter Prüfung die Zulassung von Leqembi® (Lecanemab) zur Behandlung der Alzheimer-Krankheit im Frühstadium bei einer eingeschränkten Patientenpopulation. Dies ist eine entscheidende Wende, nachdem das Gremium noch im Juli aufgrund eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Profils ein negatives Urteil gefällt hatte. Die Empfehlung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft und geht auf wichtige Sicherheitsbedenken ein.
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat am 14. November 2024 die Zulassung von Leqembi® (Lecanemab) empfohlen. Diese Entscheidung erfolgte im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens, nachdem der Ausschuss im Juli 2024 ein negatives Votum abgegeben hatte. Hauptgrund für die ursprüngliche Ablehnung war das ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis des Medikaments: Während Lecanemab eine moderate Verlangsamung des kognitiven und funktionellen Abbaus bei Alzheimer-Patientinnen und -Patienten zeigt, stellen potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkungen, insbesondere behandlungsbedingte Bildgebungsanomalien (Amyloid-Related Imaging Abnormalities, ARIA), ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Die aktuelle Empfehlung des CHMP beschränkt den Einsatz von Leqembi® auf eine eng definierte Patientenpopulation. Sie richtet sich ausschließlich an Erwachsene mit klinisch diagnostizierter leichter kognitiver Beeinträchtigung oder leichter Demenz im Frühstadium der Alzheimer-Krankheit. Darüber hinaus müssen diese Patientinnen und Patienten eine bestätigte Amyloid-Pathologie sowie eine genetische Untersuchung des ApoE4-Gens aufweisen. Studien haben gezeigt, dass homozygote Trägerinnen und Träger des ApoE4-Allels ein signifikant erhöhtes Risiko für schwere ARIA-Nebenwirkungen haben. Daher ist Leqembi® nur für Patientinnen und Patienten geeignet, die entweder heterozygot sind oder kein ApoE4-Allel aufweisen – eine Patientengruppe, die etwa 85 % der Betroffenen ausmacht.1
Die Behandlung erfordert außerdem strenge Sicherheitsvorkehrungen. Vor Behandlungsbeginn und der 5., 7. und 14. Infusion sind MRT-Untersuchungen vorgeschrieben, um mögliche radiologische Veränderungen wie Hirnödeme oder Mikroblutungen frühzeitig zu erkennen. Die Infusionen müssen unter Aufsicht erfahrener Ärztinnen und Ärzte erfolgen, die im Umgang mit der Alzheimer-Krankheit und möglichen Infusionsreaktionen geschult sind.
Lecanemab, ein monoklonaler Antikörper, reduziert sowohl lösliche als auch unlösliche Beta-Amyloid-Ablagerungen im Gehirn und soll die Bildung von Beta-Amyloid-Plaques verhindern. Trotz dieses vielversprechenden Wirkprinzips bleibt das Nutzen-Risiko-Verhältnis umstritten. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung von Leqembi® liegt nun bei der Europäischen Kommission und wird bis spätestens 20. Januar 2025 erwartet.2
1 NIH: Study defines major genetic form of Alzheimer’s disease. Online verfügbar unter: https://www.nih.gov/news-events/nih-research-matters/study-defines-major-genetic-form-alzheimer-s-disease
2 EMA: Leqembi. Online verfügbar unter: https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/leqembi