Die elektronische Patientenakte – ein großer Schritt in die Zukunft der Gesundheitsversorgung
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine bedeutende Neuerung im deutschen Gesundheitswesen. Ab 2025 wird sie nun flächendeckend für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, sofern diese nicht aktiv widersprechen. Ziel ist es, die medizinische Versorgung durch die digitale Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten zu verbessern und Heilberuflern einen umfassenden Überblick zu bieten.
Ab Anfang 2025 wird allen rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland die ePA automatisch zur Verfügung gestellt, sofern diese nicht aktiv widersprechen. Diese digitale Akte ermöglicht es, medizinische Daten wie Befunde, Medikationspläne und Impfungen zentral zu speichern und jederzeit abrufbar zu machen. Besonders für Apotheken bietet die ePA zahlreiche Vorteile: Sie haben die Möglichkeit, Medikationspläne ihrer Kundinnen und Kunden direkt einzusehen, was die Beratung deutlich erleichtert. Auf diese Weise können Apothekerinnen und Apotheker schnell erkennen, welche Medikamente eingenommen werden und ob es mögliche Wechselwirkungen mit neuen Verordnungen gibt. Dies reduziert das Risiko von Medikationsfehlern und sorgt für eine sicherere Arzneimitteltherapie.1
Patientinnen und Patienten behalten dabei die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie entscheiden, welche Informationen in der ePA gespeichert werden und wem sie Zugang gewähren. Auch das Löschen von Daten ist möglich. Dadurch bleibt die Datensouveränität vollständig in der Hand der Versicherten. Apotheken können also nur auf die Daten zugreifen, die die Kundinnen und Kunden ausdrücklich freigegeben haben.2
Die Einführung der ePA bietet eine enorme Chance für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Durch die verbesserte Kommunikation zwischen Heilberuflern, den schnellen Zugriff auf relevante Informationen und die aktive Einbindung von Apotheken können Doppelbehandlungen vermieden und Medikationspläne sicherer gestaltet werden. Damit wird die ePA ab 2025 zu einem wertvollen Instrument, das nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Apothekerinnen und Apotheker in ihrem Arbeitsalltag erheblich unterstützen wird.
Ein neuer FAQ-Folder gibt darüber Aufschluss, wie die ePA genutzt werden kann, wer Zugriff hat und wie die Patientenakte befüllt wird.
1 Bundesgesundheitsministerium: elektronische Patientenakte. Online verfügbar unter: Elektronische Patientenakte (ePA) | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)
2 gematik: ePA für alle. Online verfügbar unter: ePA für alle | gematik