Die elektronische Patienten­akte – ein großer Schritt in die Zukunft der Gesund­heits­ver­sorgung

Die elektro­nische Patienten­akte (ePA) ist eine bedeutende Neuerung im deutschen Gesund­heits­wesen. Ab 2025 wird sie nun flächen­deckend für alle gesetz­lich Ver­sicherten einge­führt, sofern diese nicht aktiv wider­sprechen. Ziel ist es, die medizi­nische Ver­sorgung durch die digitale Verfüg­bar­keit von Gesund­heits­daten zu ver­bes­sern und Heil­beruf­lern einen um­fas­senden Über­blick zu bieten.

Ab Anfang 2025 wird allen rund 73 Millionen gesetz­lich Versicherten in Deutsch­land die ePA automa­tisch zur Ver­fügung gestellt, sofern diese nicht aktiv wider­sprechen. Diese digitale Akte ermöglicht es, medizinische Daten wie Befunde, Medikations­pläne und Impfungen zentral zu speichern und jederzeit abrufbar zu machen. Besonders für Apotheken bietet die ePA zahl­reiche Vorteile: Sie haben die Möglich­keit, Medikations­pläne ihrer Kundinnen und Kunden direkt ein­zu­sehen, was die Beratung deutlich erleichtert. Auf diese Weise können Apothekerinnen und Apotheker schnell erkennen, welche Medikamente einge­nommen werden und ob es mögliche Wechsel­wirkungen mit neuen Ver­ordnungen gibt. Dies reduziert das Risiko von Medikations­fehlern und sorgt für eine sicherere Arznei­mittel­therapie.1

Patientinnen und Patienten behalten dabei die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie entscheiden, welche Informationen in der ePA gespeichert werden und wem sie Zugang gewähren. Auch das Löschen von Daten ist möglich. Dadurch bleibt die Daten­souveränität voll­ständig in der Hand der Ver­sicherten. Apotheken können also nur auf die Daten zu­greifen, die die Kundinnen und Kunden aus­drücklich frei­ge­geben haben.2

Die Einführung der ePA bietet eine enorme Chance für die Gesund­heits­ver­sorgung in Deutschland. Durch die verbesserte Kommunikation zwischen Heil­beruflern, den schnellen Zugriff auf relevante Informationen und die aktive Einbindung von Apotheken können Doppel­behandlungen vermieden und Medikations­pläne sicherer gestaltet werden. Damit wird die ePA ab 2025 zu einem wert­vollen Instrument, das nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Apothekerinnen und Apotheker in ihrem Arbeits­alltag erheblich unter­stützen wird.


1 Bundesgesundheitsministerium: elektronische Patientenakte. Online verfügbar unter: Elektronische Patientenakte (ePA) | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

2 gematik: ePA für alle. Online verfügbar unter: ePA für alle | gematik

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