E-Rezept nun auch für Privatversicherte!
Das E-Rezept hat rosa Papierrezepte bei gesetzlich Versicherten mittlerweile fast vollständig abgelöst. Nun wird das E-Rezept auch für Privatversicherte eingeführt. Bisher beschränkt sich die Einführung allerdings noch auf einzelne private Kostenträger.
Seit Herbst 2022 können Apotheken bereits elektronische Rezepte zulasten der GKV beliefern. Anfang des Jahres 2024 hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) die technisch notwendigen Maßnahmen zum Einlösen von elektronischen Privatrezepten eingeleitet. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des DAV und des ADAS vom 22.07.2024 gaben diese nun bekannt, dass ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten in der Apotheke eingelöst werden können. Da privat Krankenversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, auf die das Rezept gebucht werden kann, stehen zwei Optionen zur Verfügung:
- Versicherte legen in der Apotheke einen in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vor oder
- das Rezept wird mittels der E-Rezept-App an die Apotheke übermittelt.
Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mit der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat.
In der Apotheke angekommen, bezahlen die Privatversicherten das Medikament und erhalten dafür einen Kostenbeleg, der bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung eingereicht wird. Dieser Beleg kann entweder digital in der E-Rezept-App oder als Papierausdruck erstellt werden.
Der Vorsitzende des ADAS, Gerhard Haas, sagt:
Gerhard Haas, Vorsitzender des ADAS
„Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E‑Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ihren Versicherten ebenfalls das E-Rezept anbieten werden.“