Pflegehilfsmittelpauschale wird im Januar wieder gesenkt
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Pandemiebedingt wurde die Pflegehilfsmittelpauschale im vergangenen Jahr vorübergehend von 40 auf 60 Euro angehoben. Doch damit ist ab dem 1. Januar 2022 Schluss. Bei anderen Maßnahmen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung wurde die Frist bis zum 31. März 2022 verlängert.
Nach § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die der Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden dienen. Dort ist auch geregelt, wie hoch der Betrag ist, der für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel abgerechnet werden darf. Wegen enormer Preissteigerungen im Bereich der Pflegehilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel und FFP2-Masken) und des gleichzeitig gesteigerten Bedarfs durch Angehörige wurde dieser Pauschalbetrag im Mai 2020 um 20 Euro auf insgesamt 60 Euro angehoben. Doch diese Ausnahmeregelung gilt nur noch bis Ende dieses Jahres. Im Dezember können letztmalig Desinfektionsmittel, Handschuhe und Co. bis zu einem Betrag von 60 Euro bestellt werden.
Andere Corona-Sonderregelungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung wurden jedoch bis zum 31. März 2022 verlängert. Pflegende können bis dahin noch von einer flexiblen Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit Gebrauch machen und 20 anstatt 10 Tage Freistellung für die Organisation der Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um bezahlte Pflegezeit. Auch die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 7. Dezember aktualisiert. Darin heißt es beispielsweise, dass weiterhin auf „die Erbringung von Unterschriften durch die Versicherten (Empfangsbestätigung, Beratungsdokumentation, Lieferschein etc.) […] bei Versorgungen ohne oder mit persönlichem Kontakt […] verzichtet“ werden solle.
» Weitere Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung (PDF)