Zahlen bitte! Bei Brivudin-Präparaten müssen Patienten zum Teil tief in die Tasche greifen
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Zum 1. April 2022 wurden einige Änderungen bei Festbeträgen wirksam. Die neuen Festbeträge gelten für insgesamt 45 Festbetragsgruppen, dabei wurden insgesamt fünf weitere Festbetragsgruppen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gebildet. Darunter sind auch neue Festbetragsgruppen der Stufe 2. Das betrifft unter anderem Virustatika mit Wirkung auf Herpesviren in festen oralen Darreichungsformen. Beim Wirkstoff Brivudin (Zostex) können Zuzahlungen von bis zu 65 Euro anfallen. Aristo hat den Preis erheblich gesenkt.
Der GKV-Spitzenverband hat über die Änderungen der Festbeträge zum 1. April 2022 entschieden. Gemäß diesem Beschluss wurden Festbeträge für fünf neue, zuvor vom Gemeinsamen Bundesausschuss gebildete Festbetragsgruppen festgesetzt. Dies betrifft zwei neue Festbetragsgruppen der Stufe 1 für die Tyrosinkinase-Inhibitoren Erlotinib und Gefitinib sowie zwei neue Festbetragsgruppen der Stufe 2. Neben den pegylierten koloniestimulierenden Faktoren Lipegfilgrastim und Pegfilgrastim zählen auch Virustatika gegen Herpesviren dazu. Die letztere Gruppe umfasst die Wirkstoffe Aciclovir, Brivudin, Famciclovir und Valaciclovir. Insbesondere bei Brivudin (Zostex) könnte es in der Apotheke zu Diskussionen mit Patienten kommen. Diese müssen bei einigen Präparaten nämlich ordentlich draufzahlen. Während der neue Festbetrag bei 23,79 Euro liegt, kostet das Brivudin-Original 88,79 Euro für eine Therapie von sieben Tagen. Das würde eine Zuzahlung von zusätzlich 65 Euro bedeuten. Die Firma Aristo hat den Preis ihres Brivudin-Präparates im Zuge dessen bereits auf einen Betrag von 47,95 Euro stark gesenkt. Doch selbst hier muss der Patient noch über 24 Euro mehr bezahlen. Das könnte nicht nur zu erheblichen Diskussionen in der Apotheke führen, sondern auch zum Rückzug einiger Firmen vom deutschen Markt.
Die fünfte neue Festbetragsgruppe gehört zur Stufe 3. Sie umfasst Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid in oralen Darreichungsformen. Dies betrifft die Fixkombination von Olmesartan mit Amlodipin und Hydrochlorothiazid sowie die Fixkombination von Valsartan mit Amlodipin und Hydrochlorothiazid.
Für insgesamt 45 Festbetragsgruppen sind die Änderungen zum 1. April 2022 in Kraft getreten. Die Anpassungen wurden jedoch nicht nur nach unten vorgenommen, teilweise wurden die Festbeträge auch erhöht. Die Änderungen betreffen sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.