Weitere FSME-Risiko­gebiete hinzu­ge­kommen

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat Ende Februar die aktuellen Zahlen zu Früh­sommer-Meningoenzephalitis(FSME)-Erkrankungen und Risiko­gebieten veröffentlicht. Demnach sind wieder drei neue Risiko­gebiete hinzu­ge­kommen.

Im Jahr 2024 wurde mit 686 Erkrankungen die zweit­höchste gemeldete Zahl seit Ein­führung der Daten­er­fassung gemeldet. Nur im Jahr 2020 gab es mit 718 Fällen mehr gemeldete Erkrankungen. Bei knapp 60 % der gemeldeten Fälle von 2024 kam es entweder zu einer Meningitis, Enzephalitis oder Myelitis. Drei Personen starben an ihrer Erkrankung.

In Deutsch­land besteht das höchste Risiko, an FSME zu erkranken, in Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, im süd­östlichen Thüringen, in Sachsen und im süd­östlichen Branden­burg. Folgende Kreise sind deutschland­weit neu hinzu­ge­kommen: Stadt­kreis Augs­burg (Bayern), Land­kreis Elbe-Elster (Brandenburg) und Landkreis Celle (Niedersachsen). Einzelne Risikogebiete finden sich in Mittelhessen (Landkreis Marburg-Biedenkopf), im Saarland (Landkreis Saar­pfalz-Kreis), in Rhein­land-Pfalz (Land­kreis Birken­feld), in Nieder­sachsen (Land­kreis Ems­land) und in Nordr­hein-West­falen (Solingen). Somit ist in Bayern und Branden­burg nur noch jeweils ein Stadt­kreis kein FSME-Risiko­gebiet. Aber auch in den Bundes­ländern ohne Risiko­gebiete sollte während der Zecken­saison bei ent­sprechenden Symptomen an FSME gedacht werden, da auch hier ver­einzelt FSME-Erkrankungen beobachtet wurden.

Da es keine Therapie gegen FSME gibt, ist die Impfung – neben einer guten Expositions­prophylaxe, z. B. durch lange be­deckende Kleidung, ge­schlossene Schuhe, über die Hose gezogene Socken sowie geeignete Repellents – der beste präventive Schutz.

Jedoch sind die Impf­quoten weiter­hin gering und die meisten der im Jahr 2024 (98 %) erkrankten Personen waren entweder gar nicht oder nur unzu­reichend geimpft. Durch Erhöhung der Impf­quote könnte wahr­scheinlich ein hoher Anteil der Infektionen verhindert werden. Apotheken können hier ihren Beitrag leisten, indem sie zur Impfung und zur Expositions­prophylaxe beraten und aufklären.
 


Quelle: RKI: Epidemiologisches Bulletin 9/2025

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