Weitere FSME-Risikogebiete hinzugekommen
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat Ende Februar die aktuellen Zahlen zu Frühsommer-Meningoenzephalitis(FSME)-Erkrankungen und Risikogebieten veröffentlicht. Demnach sind wieder drei neue Risikogebiete hinzugekommen.
Im Jahr 2024 wurde mit 686 Erkrankungen die zweithöchste gemeldete Zahl seit Einführung der Datenerfassung gemeldet. Nur im Jahr 2020 gab es mit 718 Fällen mehr gemeldete Erkrankungen. Bei knapp 60 % der gemeldeten Fälle von 2024 kam es entweder zu einer Meningitis, Enzephalitis oder Myelitis. Drei Personen starben an ihrer Erkrankung.
In Deutschland besteht das höchste Risiko, an FSME zu erkranken, in Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, im südöstlichen Thüringen, in Sachsen und im südöstlichen Brandenburg. Folgende Kreise sind deutschlandweit neu hinzugekommen: Stadtkreis Augsburg (Bayern), Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) und Landkreis Celle (Niedersachsen). Einzelne Risikogebiete finden sich in Mittelhessen (Landkreis Marburg-Biedenkopf), im Saarland (Landkreis Saarpfalz-Kreis), in Rheinland-Pfalz (Landkreis Birkenfeld), in Niedersachsen (Landkreis Emsland) und in Nordrhein-Westfalen (Solingen). Somit ist in Bayern und Brandenburg nur noch jeweils ein Stadtkreis kein FSME-Risikogebiet. Aber auch in den Bundesländern ohne Risikogebiete sollte während der Zeckensaison bei entsprechenden Symptomen an FSME gedacht werden, da auch hier vereinzelt FSME-Erkrankungen beobachtet wurden.
Da es keine Therapie gegen FSME gibt, ist die Impfung – neben einer guten Expositionsprophylaxe, z. B. durch lange bedeckende Kleidung, geschlossene Schuhe, über die Hose gezogene Socken sowie geeignete Repellents – der beste präventive Schutz.
Jedoch sind die Impfquoten weiterhin gering und die meisten der im Jahr 2024 (98 %) erkrankten Personen waren entweder gar nicht oder nur unzureichend geimpft. Durch Erhöhung der Impfquote könnte wahrscheinlich ein hoher Anteil der Infektionen verhindert werden. Apotheken können hier ihren Beitrag leisten, indem sie zur Impfung und zur Expositionsprophylaxe beraten und aufklären.
Quelle: RKI: Epidemiologisches Bulletin 9/2025
