SARS-CoV-2: Handlungsempfehlungen für Apotheken

Apotheken haben täglich mit hunderten Patienten Kontakt, davon viele mit respiratorischen Krankheiten. Meist nur ein grippaler Infekt, erhöht sich mit steigenden Fallzahlen von Covid-19-Erkrankungen jedoch der Druck auf öffentliche Apotheken, vor allem hinsichtlich geeigneter Schutzmaßnahmen für das wichtige Personal. Nun hat die Bundesvereinigung der Apothekerverbände ABDA konkrete Handlungsanweisungen zum Arbeitsschutz für Apotheken veröffentlicht.

Die neuen ABDA-Handlungsempfehlungen tragen den Titel „Tätigkeiten in der Apotheke während einer Covid-19-Pandemie“ und beziehen sich auf Arbeitsschutzmaßnahmen. Behandelt werden die folgenden Punkte:

  • Rechtliche Vorgaben
  • Allgemeine Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung zur Tätigkeit in der Apotheke während einer Covid-19-Pandemie
  • Standard für die Arzneimittelabgabe in der Offizin während einer Covid-19-Pandemie
  • Standard für den Botendienst während einer Covid-19-Pandemie
  • Standard für Reinigungstätigkeiten und Abfallentsorgung
  • Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen in der Apotheke
  • Allgemeine Hygieneempfehlungen
  • Empfehlungen zu Desinfektionsmitteln
  • Empfehlungen zur Hände- und Flächendesinfektion
  • Empfehlungen zu Schutzkleidung und Schutzhandschuhen
  • Empfehlungen zum Atemschutz

Als Anlagen sind verschiedene Formulare und Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Dokumentationen hinterlegt. Außerdem stellt die ABDA Ergänzungen zu Reinigungs-, Desinfektions-, Haut- und Händedesinfektionsplänen zur Verfügung.

Wo finde ich Handlungsempfehlungen?

Die Handlungsempfehlungen und die Desinfektionspläne finden Sie unter www.abda.de/fuer-apotheker/arbeitsschutz/arbeitsschutzmassnahmen unter dem Punkt „Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Blut, Influenzaviren...)“ und darunter „Tätigkeiten in der Apotheke während einer Covid-19-Pandemie“.

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