RSV-Impfung für Erwachsene: STIKO-Empfehlung in Kraft getreten
Am Freitag, den 27.09.2024 ist die STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung für Erwachsene in Kraft getreten. Somit haben Menschen ab 75 Jahren und Menschen ab 60 Jahren mit schweren Grunderkrankungen ab sofort die Möglichkeit, sich zulasten der GKV gegen RSV impfen zu lassen.
Die STIKO empfiehlt allen Personen über 75 Jahre eine einmalige Impfung im September/Anfang Oktober, um für die RSV-Saison einen bestmöglichen Schutz aufbauen zu können. Für Personen zwischen 60 und 74 Jahren empfiehlt die STIKO nur dann eine einmalige Impfung, wenn sie eine schwere Form einer Grunderkrankung haben oder in einer Einrichtung der Pflege leben.
Folgende schwere Formen von Grunderkrankungen sind u. a. mit einem schweren Krankheitsverlauf assoziiert:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
- Chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
- Neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
- Hämatoonkologische Erkrankungen
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz
Dagegen sind leichte oder medikamentös gut kontrollierte Formen der aufgeführten chronischen Erkrankungen nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe assoziiert. Aufgrund von fehlenden Daten kann zurzeit noch nicht eingeschätzt werden, ob es Wiederholungsimpfungen bedarf.
Damit Patientinnen und Patienten sich einfach in der Praxis impfen lassen können, müssen sich jetzt noch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen über die Abrechnungsmodalitäten einigen. Wer sich jetzt schon impfen lassen möchte, kann sich den Impfstoff auf Privatrezept ausstellen und sich diesen im Nachhinein von der Krankenkasse erstatten lassen.
Quelle
RKI: Epidemiologisches Bulletin 32/2024, Stand: 08.08.2024