RSV-Impfung für Erwachsene: STIKO-Empfehlung in Kraft getreten

Am Freitag, den 27.09.2024 ist die STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung für Erwachsene in Kraft getreten. Somit haben Menschen ab 75 Jahren und Menschen ab 60 Jahren mit schweren Grund­erkrankungen ab sofort die Möglichkeit, sich zulasten der GKV gegen RSV impfen zu lassen.

Die STIKO empfiehlt allen Personen über 75 Jahre eine einmalige Impfung im September/Anfang Oktober, um für die RSV-Saison einen bestmöglichen Schutz aufbauen zu können. Für Personen zwischen 60 und 74 Jahren empfiehlt die STIKO nur dann eine einmalige Impfung, wenn sie eine schwere Form einer Grunderkrankung haben oder in einer Einrichtung der Pflege leben.

Folgende schwere Formen von Grund­erkrankungen sind u. a. mit einem schweren Krank­heits­verlauf assoziiert:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungs­organe
  • Chronische Herz-Kreislauf- und Nieren­erkrankungen
  • Neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • Hämatoonkologische Erkrankungen
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
  • Angeborene oder erworbene Immun­defizienz

Dagegen sind leichte oder medikamentös gut kontrol­lierte Formen der aufgeführten chronischen Erkrankungen nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für schwere Krankheits­verläufe assoziiert. Aufgrund von fehlenden Daten kann zurzeit noch nicht einge­schätzt werden, ob es Wieder­holungs­impfungen bedarf.

Damit Patientinnen und Patienten sich einfach in der Praxis impfen lassen können, müssen sich jetzt noch die Kassen­ärztlichen Vereinigungen und Kranken­kassen über die Abrechnungs­modalitäten einigen. Wer sich jetzt schon impfen lassen möchte, kann sich den Impfstoff auf Privat­rezept aus­stellen und sich diesen im Nach­hinein von der Kranken­kasse erstatten lassen.
 


Quelle
RKI: Epidemiologisches Bulletin 32/2024, Stand: 08.08.2024

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