Reisen mit Betäubungsmitteln – was es zu beachten gilt

In einigen Bundes­ländern haben die Sommer­ferien bereits begonnen und damit wird auch die dies­jährige Urlaubs­zeit einge­läutet. Was darf im Urlaub natürlich nicht fehlen? Richtig, die gut sortierte Reise­apotheke. Allerdings müssen Reisende, die Betäubungs­mittel benötigen, einiges beachten. Für diesen Zweck hat das BfArM kürzlich eine Presse­mitteilung veröffentlicht.

Sommer­zeit heißt für viele Reise­zeit. Dabei darf die gut sortierte Reise­apotheke auf keinen Fall fehlen. Während Ibuprofen, Loperamid und andere gängige Reise­begleiter meist bedenken­los in andere Länder mitge­nommen werden dürfen, müssen Reisende mit Betäubungs­mitteln bestimmte Richt­linien beachten, damit der erste Urlaubs­tag nicht beim Zoll oder der Polizei verbracht wird.

Generell gilt, dass Betäubungs­mittel, die nach Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung ärztlich ver­schrieben wurden, in der Reise­dauer ange­messenen Mengen mitge­nommen werden dürfen – maximal für eine Reise­dauer von 30 Tagen. Bei Reisen innerhalb Mitglieds­staaten des Schengener Ab­kommens muss dazu eine ärztliche Bescheinigung mit­ge­führt werden, die gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens von der zuständigen Landes­gesund­heits­behörde beglaubigt wurde. Für jedes Betäubungs­mittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Bei Reisen, die länger als 30 Tage dauern, sollte im Vor­feld geprüft werden, ob das benötigte Präparat (oder Alternativen) dort verfügbar sind und ärztlich verschrieben werden können.

Bei Reisen in andere Länder empfiehlt es sich, sich in der Arzt­praxis eine mehr­sprachige Bescheinigung gemäß dem „Leit­faden für Reisende“ des International Narcotics Control Board (INCB) aus­stellen zu lassen. Dabei sollten Tages- und Einzel­dosis, Dauer der Reise, Wirkstoff­bezeichnung und Wirk­stoff­menge vermerkt sein. Auch hier beträgt die Höchst­dauer der Medikation 30 Tage. Auch diese Bescheinigung muss durch die zuständige Landes­gesundheits­behörde beglaubigt werden und ist bei der Reise mit­zu­führen. Zu beachten ist, dass einige Länder eigene Einfuhr­be­stimmungen für bestimmte Betäubungs­mittel haben, die vor der An­reise bei der diplomatischen Vertretung des Einreise­landes geprüft werden sollten.

Seit Anfang April 2024 unter­liegt Cannabis in Deutsch­land nicht mehr dem Betäubungs­mittel­gesetz. In vielen Ländern des Schengener Ab­kommens sowie in weiteren Ländern ist Cannabis aller­dings weiterhin ein Betäubungs­mittel, sodass häufig eine beglaubigte Reise­bescheinigung für das Mit­führen von medizinischem Cannabis benötigt wird.1

Die Informationen und zugehörigen Formulare finden Sie auf dem DeutschenApothekenPortal unter:
» www.deutschesapothekenportal.de/wissen/btm/reisen-mit-btm/

sowie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter:
» www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html.
 


1 BfArM: Reisen mit Betäubungsmitteln. Online verfügbar unter: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html

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