Nicotin und Vareniclin demnächst auf Rezept?
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Normalerweise haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf die Erstattung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung. Der Gesetzgeber hat aber mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung eine Ausnahmeregelung eingeführt, nach der Versicherten mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet werden können.
Der G-BA wurde mit der Aufgabe beauftragt, die Details zu regeln. Daraufhin beauftragte der G-BA im März 2022 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die vier Wirkstoffe Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin auf ihren medizinischen Nutzen hin zu bewerten. Das IQWiG hat im Dezember 2023 seine Nutzenbewertung zu Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin zur Tabakentwöhnung, auch in Kombination, im Vergleich zur nichtmedikamentösen Therapie veröffentlicht. Demnach konnten aufgrund von fehlenden Daten keine Aussagen zum Nutzen von Bupropion, Cytisin sowie einer kombinierten Anwendung der beiden Wirkstoffe getroffen werden.
Für Nicotin und Vareniclin jedoch konnte ein höherer Nutzen im Vergleich zu keiner medikamentösen Therapie belegt werden. Personen, die zusätzlich zur nichtmedikamentösen Therapie Nicotin oder Vareniclin einnahmen, konnten nach sechs Monaten häufiger die Rauchfreiheit erreichen als Personen, die keine zusätzliche medikamentöse Therapie erhielten.
Sowohl bei der Einnahme von Vareniclin als auch bei der von Nicotin traten Nebenwirkungen auf, die jedoch die Vorteile der beiden Arzneimittel nicht in Frage stellen. Der Nutzen überwiegt eindeutig. Unter der Einnahme von Vareniclin kommt es u. a. zu Schlafstörungen, Fatigue, Übelkeit und Kopfschmerzen. Auch bei der Einnahme von Nicotin traten Nebenwirkungen auf, u. a. Kopfschmerzen, Übelkeit und Juckreiz. In beiden Fällen hatte die Schwere der Tabakabhängigkeit keinen Einfluss auf die Wirkung.
Da die Nutzenbewertung des IQWiG als Grundlage für die G-BA-Entscheidung dient, können vielleicht demnächst Nicotin und Vareniclin auf Kassenrezept verordnet werden. Der G-BA muss jetzt genau festlegen, wann und unter welchen Bedingungen Versicherte einen Anspruch auf Erstattung haben.
Quelle:
IQWiG: Pressemitteilung – Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit: Nutzen für zwei von vier Wirkstoffen belegt. Stand: 08.01.2024. Online abrufbar unter: https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_109120.html