Neuigkeiten bei der Bestellung von Corona-Impfstoffen über die Apotheken
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In der vergangenen Woche wurde der Prozess der Bestellung der Corona-Impfstoffe umgestellt. Dabei konnte erstmalig auch der Impfstoff Spikevax von Moderna über die Offizinen geordert werden. Die Bestellungen aller Leistungserbringer erfolgen gemeinsam. Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitimpfung ist nicht mehr notwendig.
Ende September werden die meisten Impfzentren geschlossen. Die Impfungen übernehmen dann verstärkt Kliniken, Amtsärzte und mobile Impfteams. Diese wurden bislang von Bund und Ländern mit den Vakzinen beliefert. Ab Oktober wird diese Aufgabe Großhandel und Apotheken zuteil. Die Vorlage der Bestellungen aller Leistungserbringer erfolgt wöchentlich, dienstags bis 12 Uhr. Da zwei Wochen im Voraus bestellt werden muss, startete der Prozess bereits in der vergangenen Woche für die Kalenderwoche 40 (4.–10. Oktober). Die Apotheke muss bei den neuen Leistungserbringern zunächst die Berechtigung prüfen. Bei Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst muss eine Teilnahme am sogenannten Digitalen Impfquotenmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) erfolgen. Eine Bescheinigung stellt die Bundesdruckerei aus. Bei der ersten Bestellung von Amtsärzten und Kliniken muss diese in der Apotheke vorgelegt werden. Ärzte in Impfzentren und mobilen Impfteams benötigen ebenfalls ein Dokument, welches von den jeweiligen Bundesländern auszustellen ist. Einen einheitlichen Vordruck gibt es dafür nicht. Vertragsärzte nutzen weiterhin das reguläre Muster-16-Rezept, alle anderen das blaue Rezept. Die Beschränkung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Impfstoff Spikevax von Moderna entfällt. Auch dieser kann dann über die Apotheke bestellt werden. Eine weitere Umstellung gibt es beim Impfzubehör. Dieses wurde bislang vom Großhandel mitgeliefert. Jetzt müssen Ärzte die Kanülen jedoch separat bestellen. Die getrennte Verordnung von Erst- und Zweitimpfungen entfällt außerdem. Diese sollen nun gemeinsam, auch mit Auffrischimpfungen, auf einem Rezept stehen.