Masern breiten sich weltweit aus
Masern, eine der ansteckendsten Krankheiten der Welt, haben im Jahr 2023 weltweit zu 107.500 Toten geführt.1 Davon waren die meisten Kinder unter 5 Jahren, die entweder gar nicht oder nur unzureichend geimpft waren.1 In Deutschland steigen die Zahlen der gemeldeten Fälle seit Ende der Pandemie auch wieder an. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 79 Masernfälle gemeldet, für das Jahr 2024 waren es dagegen 648 Fälle.2
Die Masernerkrankung wird durch ein humanpathogenes RNA-Virus der Gattung der Morbilliviren hervorgerufen. Die Viren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen auf aerogenem Infektionsweg oder durch Kontakt mit infektiösem Sekret aus Nase oder Rachen übertragen. Masernviren können bis zu 2 Stunden nach Ausstoß durch die infektiöse Person noch in der Luft nachgewiesen werden. Demnach ist für eine Infektion ein direkter Kontakt nicht notwendig.3
Die Inkubationszeit beträgt im Durchschnitt 10–14 Tage. Die Erkrankung fängt mit Schnupfen, Husten, Konjunktivitis und Fieber sowie weißen Flecken (Koplik-Flecken) auf der Mundschleimhaut an. Das typische Masernexanthem (bräunlich-rosafarbene ineinanderfließende Flecken) entsteht zwischen dem zweiten und vierten Tag nach Auftreten der ersten Symptome. Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt zwischen 4 und 7 Tagen bestehen. Es können folgende Komplikationen, ausgelöst durch bakterielle Superinfektionen, auftreten: Mittelohrentzündung, Bronchitis, Pneumonie oder Diarrhöen. Zusätzlich kann es zu einer postinfektiösen Enzephalitis kommen, eine schwerwiegende Komplikation der Masernerkrankung. Die postinfektiöse Enzephalitis tritt bei 1 von 1.000 Fällen auf und äußert sich mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma. 10–20 % der Betroffenen sterben und bei etwa 20–30 % der Betroffenen muss mit bleibenden Schäden des zentralen Nervensystems gerechnet werden.
Erkrankte Personen sind ab 4 Tagen vor Auftreten des Exanthems und bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems ansteckend.
Prävention
Die effektivste Maßnahme gegen eine Infektion ist die Schutzimpfung gegen Masern. Die STIKO empfiehlt allen Kindern als Standardimpfung zwei Impfstoffdosen.
Die erste Impfung sollte im Alter von 11–14 Monaten erfolgen. Die zweite Impfung kann 4 Wochen nach der ersten Impfung gegeben werden und soll zwischen dem 15. und spätestens 23. Lebensmonat stattfinden. Die zweite Impfung dient zur Absicherung, da es Kinder gibt, die nach der ersten Impfung keine Immunität entwickeln.
Für Erwachsene empfiehlt die STIKO folgendes Vorgehen:
- Erwachsene ≥ 18 Jahren, die nach 1970 geboren wurden, sollten, wenn sie ungeimpft sind oder in der Kindheit nur einmal geimpft wurden, eine Impfung erhalten.
- Erwachsene ≥ 18 Jahren, die nach 1970 geboren wurden und einen unklaren Impfstatus haben, sollten einmal geimpft werden.
- Nach 1970 geborene Personen, die entweder in einer der folgenden Einrichtungen beruflich tätig sind oder folgende berufliche Tätigkeiten ausüben, sollen zwei Impfungen erhalten (die Anzahl der notwendigen Impfdosen richtet sich nach den dokumentierten Impfungen):3,4
- Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreispflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Fach-, Berufs- und Hochschulen
Masernschutzgesetz5
Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht u. a. vor, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden und in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, den Masernschutz nachweisen müssen. Außerdem müssen Personen, die nach 1970 geboren wurden und in Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser und Arztpraxen) oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften arbeiten, den Masernschutz nachweisen. Der Nachweis kann sowohl die vollständige Impfung als auch eine ausreichende Immunität, durch Titerbestimmung, sein.
1 WHO: Measels. Stand: 14.11.2024. Online abrufbar unter: https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/measles
2 RKI: Epidemiologisches Bulletin 1/2025
3 RKI-Ratgeber: Masern. Stand: 14.11.2024. Online abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Masern.html
4 G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie. Stand: 17.01.2025. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/
5 BMG: Masernschutzgesetz: Rechtliche Aspekte. Online abrufbar unter: https://www.masernschutz.de/themen/rechtliche-aspekte/#tab-16351-c10005