Kommt der OTC-Switch von Sildenafil doch noch?

Am 11. Juli 2023 berät der Sach­ver­ständigen-Aus­schuss für Verschreibungs­pflicht (SVA) in seiner 87. Sitzung über vier Anträge auf Entlassung aus der Verschreibungs­pflicht. Dabei wird neben dem OTC-Switch von Sildenafil auch über den von Tadalafil, Azelastin/Fluticasonpropionat und Rizatriptan beraten. Im Januar letzten Jahres wurde noch beschlossen, Sildenafil in der Verschreibungs­pflicht zu belassen.

Erst Anfang 2022 riet der SVA, Sildenafil in der Verschreibungs­pflicht zu belassen. Die Begründung wurde unter anderem vom Bundes­verband der Deutschen Urologen eindeutig kommuniziert: Erektile Dysfunktionen können Symptome kardio­vaskulärer Erkrankungen sein und sollten immer vom Arzt abgeklärt werden. Aber warum wird nun erneut über einen OTC-Switch beraten? Der damalige Antrag wurde für die 50-mg-Formulierung gestellt. Der aktuelle Antrag bezieht sich nun ausschließlich auf die 25-mg-Dosierung. Weitere Bedenken wurden bezüglich der illegalen Beschaffung auf dem Schwarz­markt geäußert, die potenziell schwer­wiegende Risiken mit sich bringt.

Als weiterer möglicher verschreibungs­freier PDE5-Inhibitor wird über Tadalafil in der 10-mg-Formulierung diskutiert.

Zudem soll die Fixkombination aus Azelastin und Fluticasonpropionat, die bei schwerer allergischer Rhinitis ange­wendet wird, aus der Verschreibungs­pflicht entlassen werden. Kritisiert wird auch hier, dass Patienten mit der Indikation einer schwer­wiegenden allergischen Rhinitis in ärztliche Behandlung gehören. Allerdings sieht die Praxis hier oft anders aus: Beide Wirk­stoffe sind einzeln bereits als OTC-Präparate zu erwerben und werden häufig von Patienten auch kombiniert angewendet.

Als letzter Punkt auf der Tagesordnung steht Rizatriptan 5 mg – sollte es zu einer Entlassung aus der Verschreibungs­pflicht kommen, wäre Rizatriptan das vierte verschreibungs­freie Triptan.

Sollte der SVA zu einem OTC-Switch bei den jeweiligen Wirk­stoffen raten, muss nach Zustimmung des Bundes­rates die Empfehlung durch das Bundes­ministerium für Gesundheit in geltendes Recht über­führt werden.1

 


1 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: 87. Sitzung (11. Juli 2023) – Tagesordnung. Online verfügbar unter:
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Ausschuesse-und-Gremien/Verschreibungspflicht/Protokolle/87Sitzung/to_Vpflicht_87sitzung.html

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