Kommt der OTC-Switch für Azelastin/Fluticasonpropionat?
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat in seiner letzten Sitzung die Entlassung von nasalen Kombinationspräparaten mit Azelastin/Fluticasonpropionat aus der Verschreibungspflicht empfohlen. Cytisin zur Raucherentwöhnung bleibt weiterhin verschreibungspflichtig.
Am 16. Juli 2024 tagte zuletzt der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA). Diskutiert wurde der OTC-Switch von nasal angewendetem Azelastin/Fluticasonpropionat und Cytisin 1,5 mg zur Raucherentwöhnung. Dabei kam der Ausschuss zu folgenden Ergebnissen:1
Nasal angewendetes Azelastin in Kombination mit Fluticasonpropionat zur Therapie der saisonalen allergischen Rhinitis wurde nun bereits zum dritten Mal durch den SVA bewertet – diesmal mit einem einstimmig positiven Votum: Der Ausschuss empfiehlt die Entlassung aus der Verschreibungspflicht. Damit könnte für viele Personen, die an saisonaler allergischer Rhinitis leiden, in Zukunft der Weg in die Arztpraxis wegfallen. Allerdings muss dafür der positive Bescheid des SVA erst durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) umgesetzt werden. Nur durch das BMG kann die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geändert werden.
Cytisin bleibt dagegen verschreibungspflichtig. Es stimmten 4 Mitglieder für und 6 Mitglieder gegen den OTC-Switch.
1 BfArM: 89. Sitzung (16. Juli 2024 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll. Online verfügbar unter:
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Ausschuesse-und-Gremien/Verschreibungspflicht/Protokolle/89Sitzung/kurzprotokoll_89.html?nn=594592