Kommt der OTC-Switch für Azelastin/Fluticasonpropionat?

Der Sach­verständigen­aus­schuss für Verschreibungs­pflicht hat in seiner letzten Sitzung die Ent­lassung von nasalen Kombinations­präparaten mit Azelastin/Fluticasonpropionat aus der Verschreibungs­pflicht empfohlen. Cytisin zur Raucher­entwöhnung bleibt weiter­hin verschreibungs­pflichtig.

Am 16. Juli 2024 tagte zuletzt der Sach­verständigen­aus­schuss für Verschreibungs­pflicht (SVA). Diskutiert wurde der OTC-Switch von nasal ange­wendetem Azelastin/Fluticasonpropionat und Cytisin 1,5 mg zur Raucher­entwöhnung. Dabei kam der Aus­schuss zu folgenden Ergebnissen:1

Nasal angewendetes Azelastin in Kombination mit Fluticasonpropionat zur Therapie der saisonalen aller­gischen Rhinitis wurde nun bereits zum dritten Mal durch den SVA bewertet – diesmal mit einem ein­stimmig positiven Votum: Der Ausschuss empfiehlt die Ent­lassung aus der Ver­schreibungs­pflicht. Damit könnte für viele Personen, die an saisonaler aller­gischer Rhinitis leiden, in Zukunft der Weg in die Arzt­praxis weg­fallen. Allerdings muss dafür der positive Bescheid des SVA erst durch das Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) umge­setzt werden. Nur durch das BMG kann die Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) geändert werden.

Cytisin bleibt dagegen verschreibungs­pflichtig. Es stimmten 4 Mitglieder für und 6 Mitglieder gegen den OTC-Switch.
 


1 BfArM: 89. Sitzung (16. Juli 2024 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll. Online verfügbar unter:
https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Ausschuesse-und-Gremien/Verschreibungspflicht/Protokolle/89Sitzung/kurzprotokoll_89.html?nn=594592

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