Erstes in der EU zugelassenes Gentherapeutikum bei Hämophilie A wird nach Pay for Performance vergütet
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Valoctocogen Roxaparvovec (Roctavian®) wurde im August 2022 als erstes Gentherapeutikum bei Hämophilie A zugelassen. Nach langen Verhandlungen konnten sich im November 2023 das Unternehmen BioMarin und der GKV-Spitzenverband auf ein ergebnisbasiertes Vergütungsmodell, Pay for Performance (P4P), einigen.
Patientinnen und Patienten mit Hämophilie A fehlt es genetisch bedingt an dem Gerinnungsfaktor VIII im Blut. Grund dafür ist eine Mutation im F8-Gen, das für das Protein kodiert. Entsprechend kommt es zur erhöhten Blutungsneigung, die je nach Schweregrad der Ausprägung durch Blutungen z. B. im Gehirn, Rückenmark oder Darm lebensbedrohlich verlaufen kann.
Das Problem bei neuen Therapien ist die limitierte Datenlage und somit Aussagekraft über Zusatznutzen für Betroffene. Dementsprechend schwierig gestaltet sich das Erstattungsmodell zwischen GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmen. Auch für Roctavian® hat es ein Jahr gedauert, um eine Einigung zu erzielen.
Beide Seiten konnten sich im November 2023 auf ein Pay-for-Performance-Modell mit einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren einigen. Das Vergütungsmodell sieht regelmäßige Anpassungen vor, je nachdem, wie stark Patientinnen und Patienten von dem Medikament profitieren. Um dies transparent zu gestalten, wurde das Unternehmen BioMarin vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung verpflichtet. Therapieerfolg oder -versagen, auf deren Grundlage die Vergütung angepasst wird, werden durch das Deutsche Hämophilieregister (DHR) dokumentiert.
Vorteil des P4P ist die AMNOG-konforme Anpassung. Ein zusatznutzenadäquater Preis kann entsprechend aktuellen Datenlagen erwogen werden – ein ergebnisbasierter Erstattungsbetrag sowie eine patientenorientierte Versorgung sind die Folge.1
1 GKV-Spitzenverband: Einigung auf ein ergebnisbasiertes prospektives Kohortenmodell für EU-weit erste Gentherapie gegen Hämophilie A. Online verfügbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1718538.jsp