G-BA-Beschluss zur Versicherteninformation zum vorgeburtlichen Bluttest auf Trisomien
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In Vorbereitung auf den künftig von der gesetzlichen Krankenkasse zu erstattenden Bluttest auf Trisomien hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Versicherteninformation beschlossen. Die Broschüre soll verpflichtender Bestandteil der ärztlichen Aufklärung und Beratung sein und schwangere Frauen umfassend informieren.
Ab der zehnten Schwangerschaftswoche enthält das Blut einer Schwangeren genügend genetisches Material des Kindes, um die Wahrscheinlichkeit einer Trisomie bestimmen zu können. Der vorgeburtliche Bluttest ist bereits seit 2012 zugelassen, die Kosten müssen jedoch bislang von den Versicherten selbst getragen werden. 2019 hatte der G-BA beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest in begründeten Einzelfällen nach ärztlicher Beratung als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen eingestuft werden soll. Ergänzend erfolgte nun der Beschluss einer umfassenden Versicherteninformation als verpflichtender Bestandteil der ärztlichen Aufklärung und Beratung. Die schwangeren Frauen sollen durch die Versicherteninformation möglichst gut informiert werden, um mit ihren Ärzten eine gemeinsame Entscheidung darüber treffen zu können, ob der nichtinvasive Pränataltest (NIPT) durchgeführt werden soll. Die Broschüre klärt über Häufigkeit und Manifestation von Trisomien auf und weist explizit darauf hin, dass die Untersuchungen freiwillig sind. Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken, sagte, es sei ihnen bewusst, dass die Entscheidung nicht in allen gesellschaftlichen Gruppen auf ungeteilte Zustimmung stoße. Es gehöre aber auch zur Realität, dass dieser Bluttest seit 2012 zugelassen sei, bisher auf eigene Kosten genutzt werde und im Gegensatz zu den seit den 1970er Jahren zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehörenden invasiven Untersuchungen keine Fehlgeburten auslösen könne. Der Bluttest und die Versicherteninformation können voraussichtlich ab Frühjahr 2022 als Kassenleistung eingesetzt werden.