Festbeträge in der Apotheke werden angepasst
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Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands werden zum 15. Dezember die Festbeträge für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel angepasst. Die Krankenkassen reagieren damit auf die steigende Packungspauschale nach der Aktualisierung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Außerdem stehen 150 Millionen Euro für die Vergütung von pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken bereit. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel.
Zum 15. Dezember steigt die Packungspauschale für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel nach Inkrafttreten einer Aktualisierung des § 3 AMPreisV um 20 Cent plus Mehrwertsteuer. Dies wurde im vergangenen Jahr im Rahmen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) beschlossen. Die zusätzlichen 20 Cent sind dabei der Zuschlag für die Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen. Das hat auch Auswirkungen auf die Festbeträge. Dazu hat der GKV-Spitzenverband die Festbeträge um diese Summe angehoben, sodass keine Mehrkosten durch Überschreitung der Festbeträge zu befürchten sind. Die veränderten Preise werden jedoch zu minimalen Änderungen in der Zuzahlung führen und die Grenzen für Ausnahmen von der Zuzahlung verschieben. Das hat Auswirkungen für Arzneimittel, deren Preis genau an dieser Grenze liegt. Für den Apothekenalltag wird sich mit den neuen Regelungen also nicht viel ändern.
Eine Entscheidung darüber, wie das Honorar nun in die Apotheken gelangt, steht allerdings bislang noch aus. Genauso ist noch nicht festgelegt, welche Services die Apotheken ihren Kunden honoriert anbieten können. Das VOASG legt zwar fest, dass Apotheken für diese Services 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen, jedoch nicht, wie die Abrechnung funktionieren soll. Eine Möglichkeit bietet der Nacht- und Notdienstfonds. Dazu müsste das Bundesministerium für Gesundheit jedoch zunächst den Nacht- und Notdienstfonds offiziell beleihen. Das ist bislang noch nicht erfolgt.
» Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken