Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen:
alles Wichtige auf einen Blick
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Endlich ist es so weit: Der deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf ein neues Dienstleistungspaket und damit verbundene Vergütungen geeinigt. Durch fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen soll das Beratungsangebot von Apotheken gegenüber den Patienten ausgebaut werden. Dabei übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für bestimmte Patienten die Kosten.
Der Anspruch auf die neuen Dienstleistungen gilt bereits seit Beginn des Jahres. Rechtliche Grundlage ist das 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband konnten sich bezüglich des Dienstleistungspakets und der damit verbundenen Vergütung jedoch nicht einigen. Eine Schiedsstelle hat nun aber eine Entscheidung getroffen: Das neue Dienstleistungspaket enthält insgesamt fünf neue Dienstleistungen. Während die Apothekerseite die Medikationsanalyse, Inhalativa-Schulung und eine standardisierte Risikoerfassung bei Patienten mit Hypertonie ins Spiel brachte, sind auch zwei Dienstleistungen dabei, die sich die Krankenkassen gewünscht haben. Für einige Dienstleistungen sind spezielle Fortbildungen nach Vorgaben der Bundesapothekerkammer (BAK) zu absolvieren. Deswegen kann es sein, dass nicht alle Apotheken sofort auch alle Dienstleistungen anbieten können.
Erweiterte Medikationsanalyse bei Polymedikation
Patienten, die im Rahmen einer Polymedikation mit mindestens fünf verschiedenen Arzneimitteln in Dauertherapie behandelt werden, sollen zukünftig von Apothekern mit entsprechender Fortbildung beraten werden. Dabei wird der Aufwand mit 90 Euro netto pro Beratung vergütet.
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Patienten nach einer Organtransplantation haben Anspruch auf die pharmazeutische Beratung durch Apotheker mit einer entsprechenden Fortbildung. Dabei erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von 90 + 17,55 Euro netto pro Beratung.
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Patienten, die orale Antitumortherapeutika einnehmen, haben Anspruch auf eine entsprechende pharmazeutische Beratung. Die Beratung wird mit 90 + 17,55 Euro vergütet. Auch hier muss der beratende Apotheker eine spezielle Fortbildung absolviert haben.
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik
Patienten ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen, können sich durch pharmazeutisches Personal der Apotheke ohne Fortbildung beraten lassen. Vergütet wird der Aufwand mit 20 Euro netto.
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Patienten mit hohem Blutdruck, die ein Antihypertensivum verschrieben bekommen haben, können sich durch pharmazeutisches Personal ohne spezielle Fortbildung beraten lassen. Für die Beratung werden Apotheken mit 11,20 Euro pro Patient vergütet.
Der verabschiedete Schiedsspruch ist beim GKV-Spitzenverband eingegangen. Nach Prüfung wird das weitere Vorgehen mit den Krankenkassenverbänden besprochen.