Cannabis: Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch melden

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) macht Apotheken darauf aufmerksam, auf Missbrauchsverdachtsfälle bei Cannabis- oder Cannabinoid-haltigen Arzneimitteln zu achten und diese zu melden. Bisher sind noch keine solcher Meldungen bei der Kommission eingegangen – gemeldet wurden aber bis Ende September 2019 insgesamt 38 Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen. Apotheken tragen laut AMK eine besondere Verantwortung, Arzneimittelrisiken bei der Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu vermeiden. Arzneimittelmissbrauch besteht, wenn das Arzneimittel absichtlich außerhalb der Zulassung angewendet wird, einschließlich der Anwendung für den Freizeitgebrauch. Die AMK nennt Beispiele, an denen sich ein möglicher Missbrauch erkennen lässt.

Folgende Situationen weisen auf einen Missbrauch von Cannabisarzneimitteln hin:

  • Die Verordnung wurde nachträglich manipuliert oder geändert.
  • Das Rezept ist komplett gefälscht.
  • Der Patient versucht die Rezepturherstellung zu beeinflussen und besteht z. B. darauf, dass die Droge unverarbeitet abgegeben wird.
  • Die Gebrauchsanweisung ist zweifelhaft und weist darauf hin, dass das Fertig- oder Rezepturarzneimittel nicht medizinisch genutzt wird.
  • Die Darreichungsform ist nicht plausibel entsprechend pharmazeutischen Regeln (z. B. fehlende Dosiergenauigkeit bei nicht zerkleinerter Droge).
  • Die BtM-Rezepte eines Patienten stammen von mehreren, ggf. wohnortfernen Ärzten.
  • Die Verordnungen werden in mehreren, ggf. wohnortfernen Apotheken eingelöst.
  • Der Patient reklamiert oder manipuliert bereits abgegebene cannabishaltige Arzneimittel, z. B. wegen angeblicher Minderbefüllung, Wirkungslosigkeit oder mangelnder Qualität.
  • Der Patient verlangt (bei Arzt oder Apotheke) eine THC-reiche oder bestimmte Cannabis-Sorte (= Handelsbezeichnung).

Besteht der Verdacht, dass ein Patient sein Cannabisarzneimittel missbräuchlich verwendet, empfiehlt die AMK, den Patienten offen und verständnisvoll darauf anzusprechen. Dabei ist es wichtig, auf Sachlichkeit zu achten.

Fragen für das Patientengespräch:

  • Aus welchem Grund wenden Sie das Arzneimittel an?
  • Seit wann und wie nehmen Sie das Arzneimittel konkret ein?
  • Haben Sie in der Vergangenheit die Dosierung erhöht, um weiterhin den gewünschten Effekt zu erreichen?
  • Haben Sie das Arzneimittel schon einmal bewusst abgesetzt und wenn ja, was ist dabei passiert?

Erhärtet sich der Missbrauchsverdacht oder steht sogar eine Abhängigkeit im Raum, sollen Apothekenmitarbeiter dem Patienten laut AMK individuell und je nach verwendetem Arzneimittel geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Dabei muss der Datenschutz beachtet werden. Ist der Patient nicht zugänglich und lehnt jegliches Beratungsangebot ab, bleibt als letzte Möglichkeit, die Abgabe zu verweigern.

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