Aut-simile-Substitution: AMK stellt Äquivalenzdosistabellen
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Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht es Apotheken, das verordnete Mittel in Rücksprache mit dem Arzt „aut simile“ auszutauschen, wenn ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht vorrätig und nicht lieferbar ist. Für öffentliche Apotheken ist die Aut-simile-Substitution in diesem Umfang neu, da es bei der Rezeptbelieferung üblicherweise um die Abgabe des Gleichen („aut idem“) geht. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt nun Äquivalenzdosistabellen für verschiedene Wirkstoffklassen zur Verfügung.
Damit ein Patient möglichst reibungslos auf einen anderen Wirkstoff der gleichen Klasse umgestellt werden kann, ist die Ermittlung der Äquivalenzdosis erforderlich. Hierbei unterstützen bereits existierende Vergleichstabellen zu Wirkstoffklassen.
Die AMK stellt aktuell Äquivalenzdosistabellen zu
- ACE-Hemmern,
- Angiotensin-II-Rezeptorenblockern (Sartane),
- inhalativen Kortikosteroiden,
- Protonenpumpeninhibitoren und
- Triptanen zur Verfügung.
Es sollen noch weitere Tabellen folgen.
Informationen und Umrechnungstabellen für Opioide stellt die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. im Rahmen von Praxiswerkzeugen zur S3-Leitlinie „Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen“ zur Verfügung.
