Aufforderung zur Vor­­be­­stel­­lung von Grip­pe­­impf­­stof­fen durch das PEI

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat letzte Woche eine Mel­dung ver­öf­fent­licht, in der es alle Ärzt­innen und Ärzte sowie Apo­the­ker­innen und Apo­the­ker dazu auf­fordert, noch bis zum 31. März 2025 Grip­pe­impf­stoffe vor­zu­be­stel­len. Die Anzahl der be­reits vor­be­stell­ten Impf­stoffe weicht sig­ni­fi­kant vom er­mit­tel­ten Be­darf ab, so­dass es zu einer ein­ge­schränk­ten Impf­stoff­ver­füg­bar­keit kom­men könn­te.¹

Je­des Jahr müs­sen bis Ende März die Grip­pe­impf­stoffe für die fol­gen­de Sai­son vor­be­stellt wer­den. Dies ist not­wen­dig, da die Pro­duk­tion meh­rere Mo­na­te dau­ert und nicht die Mög­lich­keit be­steht, zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach­zu­be­stel­len. Wer­den im Früh­jahr nicht ge­nug Grip­pe­impf­stoffe vor­be­stellt, kann es im Herbst zu Eng­päs­sen kom­men. Das PEI for­dert des­halb die ent­spre­chen­den Ak­teu­re im Ge­sund­heits­we­sen dazu auf, noch bis zum 31. März 2025 vor­zu­be­stel­len, da sowohl bei den stan­dard­do­­sier­ten Grip­pe­impf­stoffen als auch bei den Grip­pe­impf­stoffen für Per­so­nen ab 60 Jah­ren (Hoch­do­sis- oder MF-59-ad­ju­van­tier­ter Impf­stoff) eine sig­ni­fi­kan­te Dis­kre­panz zwi­schen Vor­be­stel­lung und er­mit­tel­tem Be­darf be­steht.¹

Schutz­imp­fungs-Richt­linie²

In der Schutz­imp­fungs-Richt­linie ist fest­gelegt, wer zu­las­ten der GKV eine Grip­pe­imp­fung be­kom­men kann. Ne­ben Per­so­nen ab 60 Jah­ren und Per­so­nen mit be­stimm­ten Grund­er­kran­kun­gen, die ein er­höh­tes Ri­siko für einen schwe­ren Ver­lauf ha­ben, kön­nen sich auch Men­schen imp­fen las­sen, die in einer Ein­rich­tung mit um­fang­rei­chem Pu­bli­kums­ver­kehr ar­bei­ten, z. B. in einem Kin­der­gar­ten oder einer Schu­le. Auch Men­schen, die Ri­siko­per­so­nen be­treu­en, und me­di­zi­ni­sches Per­so­nal kann sich zu­las­ten der GKV ge­gen Grip­pe imp­fen las­sen. Zu­sätz­lich bie­ten vie­le Kran­ken­kas­sen im Rah­men von Sat­zungs­leis­tun­gen ihren Ver­si­cher­ten ab 18 Jah­ren die Grip­pe­imp­fung an.


1 PEI: Bestellung von Grippe-Impfstoffen durch Ärztinnen, Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker sollte umgehend erfolgen. Stand 18.03.2025. Online abrufbar unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2025/250318-aufruf-bestellung-grippe-impfstoffe.html?nn=170852
2 G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie, zuletzt geändert am 19.12.2024, in Kraft getreten am 5. Februar 2025. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/

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