Aufforderung zur Vorbestellung von Grippeimpfstoffen durch das PEI
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat letzte Woche eine Meldung veröffentlicht, in der es alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker dazu auffordert, noch bis zum 31. März 2025 Grippeimpfstoffe vorzubestellen. Die Anzahl der bereits vorbestellten Impfstoffe weicht signifikant vom ermittelten Bedarf ab, sodass es zu einer eingeschränkten Impfstoffverfügbarkeit kommen könnte.¹
Jedes Jahr müssen bis Ende März die Grippeimpfstoffe für die folgende Saison vorbestellt werden. Dies ist notwendig, da die Produktion mehrere Monate dauert und nicht die Möglichkeit besteht, zu einem späteren Zeitpunkt nachzubestellen. Werden im Frühjahr nicht genug Grippeimpfstoffe vorbestellt, kann es im Herbst zu Engpässen kommen. Das PEI fordert deshalb die entsprechenden Akteure im Gesundheitswesen dazu auf, noch bis zum 31. März 2025 vorzubestellen, da sowohl bei den standarddosierten Grippeimpfstoffen als auch bei den Grippeimpfstoffen für Personen ab 60 Jahren (Hochdosis- oder MF-59-adjuvantierter Impfstoff) eine signifikante Diskrepanz zwischen Vorbestellung und ermitteltem Bedarf besteht.¹
Schutzimpfungs-Richtlinie²
In der Schutzimpfungs-Richtlinie ist festgelegt, wer zulasten der GKV eine Grippeimpfung bekommen kann. Neben Personen ab 60 Jahren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, können sich auch Menschen impfen lassen, die in einer Einrichtung mit umfangreichem Publikumsverkehr arbeiten, z. B. in einem Kindergarten oder einer Schule. Auch Menschen, die Risikopersonen betreuen, und medizinisches Personal kann sich zulasten der GKV gegen Grippe impfen lassen. Zusätzlich bieten viele Krankenkassen im Rahmen von Satzungsleistungen ihren Versicherten ab 18 Jahren die Grippeimpfung an.
1 PEI: Bestellung von Grippe-Impfstoffen durch Ärztinnen, Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker sollte umgehend erfolgen. Stand 18.03.2025. Online abrufbar unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2025/250318-aufruf-bestellung-grippe-impfstoffe.html?nn=170852
2 G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie, zuletzt geändert am 19.12.2024, in Kraft getreten am 5. Februar 2025. Online abrufbar unter: https://www.g-ba.de/richtlinien/60/
