Alzheimer-Medikament Lecanemab erhält Negativvotum durch die EMA
Medikamente, die den Verlauf der Alzheimer-Krankheit modulieren, sind seit Jahren Gegenstand der Forschung. Vor allem werden dafür Antikörper gegen das Protein Amyloid beta untersucht. Lecanemab (Leqembi®) verfolgt ebenfalls diesen Ansatz und ist in den USA bereits zugelassen. In der EU hat sich die EMA nun allerdings gegen eine Zulassung ausgesprochen.
Lecanemab, ein monoklonaler Antikörper, gerichtet gegen das Protein Amyloid beta, ist vorgesehen zur Behandlung von Alzheimer-Patientinnen und -Patienten, bei denen dieses Protein nachgewiesen werden kann und die sich in einer Anfangsphase des Morbus Alzheimer, charakterisiert durch milde kognitive Beeinträchtigungen, befinden.
In den USA ist das Medikament für diese Personen bereits zugelassen. Die EMA hat sich am 25. Juli 2024 gegen eine Zulassung von Lecanemab in Europa ausgesprochen. Die Gründe dafür liegen vor allem im ungünstigen Risiko-Nutzen-Verhältnis.
In einer Placebo-kontrollierten Studie mit 1.795 Probandinnen und Probanden, die an einer milden Form von Alzheimer mit nachgewiesenen Amyloid-beta-Plaques litten, wurde der Effekt von Lecanemab über einen Behandlungszeitraum von 18 Monaten beobachtet. Dafür wurde eine klinische Bewertungsskala zur Bewertung der Symptome (CDR-SB) verwendet. Nach 18 Monaten stieg dieser Wert in der Interventionsgruppe durchschnittlich um 1,21 Punkte an, verglichen mit 1,66 in der Placebo-Kontrollgruppe. Zwar konnte eine geringere Verbesserung beobachtet werden, allerdings kam es innerhalb der Studie zu Amyloid-related Imaging Abnormalities (ARIA). Diese Normabweichungen stellen radiologisch feststellbare zerebrale Veränderungen dar, die unter der Therapie mit Antikörpern gegen Amyloid beta beobachtet werden. In der Folge kann es zu teils lebensbedrohlichen Hirnblutungen kommen.
Aufgrund dieser potenziell gefährlichen Nebenwirkung und dem eher geringen Nutzen hat sich die EMA nach Rücksprache mit Expertengremien dazu entschieden, sich gegen eine Zulassung von Lecanemab auszusprechen.1 Wie sich die Europäische Kommission (EC) entscheidet, die letztendlich für die Zulassung verantwortlich ist, steht noch nicht fest. Allerdings orientiert sich die EC meist an den Empfehlungen der EMA.
1 European Medicines Agency: Leqemby. Online verfügbar unter:
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/leqembi