Alzheimer-Medikament Lecanemab erhält Negativ­votum durch die EMA

Medikamente, die den Verlauf der Alzheimer-Krankheit modulieren, sind seit Jahren Gegenstand der Forschung. Vor allem werden dafür Antikörper gegen das Protein Amyloid beta untersucht. Lecanemab (Leqembi®) verfolgt ebenfalls diesen Ansatz und ist in den USA bereits zugelassen. In der EU hat sich die EMA nun allerdings gegen eine Zulassung ausgesprochen.

Lecanemab, ein mono­klonaler Anti­körper, gerichtet gegen das Protein Amyloid beta, ist vorgesehen zur Be­handlung von Alzheimer-Patientinnen und -Patienten, bei denen dieses Protein nachge­wiesen werden kann und die sich in einer Anfangs­phase des Morbus Alz­heimer, charakterisiert durch milde kognitive Beein­trächtigungen, befinden.

In den USA ist das Medikament für diese Personen bereits zuge­lassen. Die EMA hat sich am 25. Juli 2024 gegen eine Zulassung von Lecanemab in Europa ausge­sprochen. Die Gründe dafür liegen vor allem im ungünstigen Risiko-Nutzen-Verhältnis.

In einer Placebo-kontrollierten Studie mit 1.795 Probandinnen und Probanden, die an einer milden Form von Alz­heimer mit nachge­wiesenen Amyloid-beta-Plaques litten, wurde der Effekt von Lecanemab über einen Behandlungs­zeit­raum von 18 Monaten beobachtet. Dafür wurde eine klinische Bewertungs­skala zur Bewertung der Symptome (CDR-SB) verwendet. Nach 18 Monaten stieg dieser Wert in der Interventions­gruppe durch­schnitt­lich um 1,21 Punkte an, ver­glichen mit 1,66 in der Placebo-Kontroll­gruppe. Zwar konnte eine geringere Ver­bes­serung beobachtet werden, aller­dings kam es inner­halb der Studie zu Amyloid-related Imaging Abnormalities (ARIA). Diese Normab­weichungen stellen radiologisch fest­stell­bare zerebrale Veränderungen dar, die unter der Therapie mit Anti­körpern gegen Amyloid beta beobachtet werden. In der Folge kann es zu teils lebens­bedrohlichen Hirn­blutungen kommen.

Aufgrund dieser potenziell gefährlichen Neben­wirkung und dem eher geringen Nutzen hat sich die EMA nach Rück­sprache mit Experten­gremien dazu entschieden, sich gegen eine Zulassung von Lecanemab auszu­sprechen.1 Wie sich die Europäische Kommission (EC) entscheidet, die letzt­endlich für die Zu­lassung verant­wortlich ist, steht noch nicht fest. Allerdings orientiert sich die EC meist an den Empfehlungen der EMA.
 


1 European Medicines Agency: Leqemby. Online verfügbar unter:
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/leqembi

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