Änderung Arzneimittelverschreibungsverordnung – mehrere Medikamente aus der Verschreibungspflicht entlassen
In der 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurden gleich drei Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht entlassen, darunter auch ein weiteres Triptan. Das Antibiotikum Nifuroxazid darf hingegen nur noch nach ärztlicher Verschreibung abgegeben werden.
Am 26.04.2024 hat der Bundesrat der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes und somit der 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zugestimmt. Konkret werden drei Wirkstoffe aus der Verschreibungspflicht entlassen:1
- Das Antihistaminikum Bilastin zur Behandlung der allergischen Rhinitis und Konjunktivitis sowie bei Urtikaria. Dabei dürfen Tabletten mit jeweils 10 mg abgegeben werden, sofern auf äußeren Umhüllungen und Behältnissen die Beschränkung der Anwendung für 6- bis 11-Jährige angegeben ist.
- Der antihistaminische und mastzellstabilisierende Wirkstoff Olopatadin zur Behandlung der allergischen Konjunktivitis, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen die Beschränkung zur Anwendung bei Erwachsenen angegeben ist. Ausgenommen sind Präparate mit Olopatadin, die nach der Europäischen Kommission der Verschreibungspflicht unterliegen.
- Das zur akuten Migränetherapie eingesetzte Rizatriptan in einer Dosis von 5 mg je Tablette und einer Gesamtmenge von 10 mg pro Packung. Rizatriptan gehört genau wie das verschreibungspflichtige Eletriptan zu den am schnellsten wirksamen oralen Triptanen mit einem Wirkeintritt von 30 Minuten, wodurch es besonders für akute Migräneanfälle geeignet ist.2
Der antibakterielle Wirkstoff Nifuroxazid, welcher zur Behandlung bakteriell verursachter Durchfallerkrankungen eingesetzt wird, kann nun nicht mehr rezeptfrei in der Apotheke erworben werden – als Begründung wird ein gewisses genotoxisches Potenzial, eine systemische Resorption sowie die Verringerung unnötiger Antibiotikaeinsätze zur Minderung resistenter Stämme aufgeführt.1
1 Bundesrat: Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Online verfügbar unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/133-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1
2 AWMF online: S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“. Online verfügbar unter:
https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-057l_S1_Therapie-der-Migraeneattacke-Prophylaxe-der-Migraene_2023-01.pdf