Änderung Arznei­mittel­ver­schreibungs­ver­ordnung – mehrere Medikamente aus der Ver­schreibungs­pflicht ent­lassen

In der 21. Verordnung zur Änderung der Arznei­mittel­ver­schreibungs­ver­ordnung wurden gleich drei Arznei­mittel aus der Verschreibungs­pflicht ent­lassen, darunter auch ein weiteres Triptan. Das Antibiotikum Nifuroxazid darf hin­gegen nur noch nach ärztlicher Ver­schreibung abge­geben werden.

Am 26.04.2024 hat der Bundesrat der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grund­gesetzes und somit der 21. Verordnung zur Änderung der Arznei­mittel­ver­schreibungs­ver­ordnung zuge­stimmt. Konkret werden drei Wirk­stoffe aus der Verschreibungs­pflicht entlassen:1

  • Das Antihistaminikum Bilastin zur Behandlung der allergischen Rhinitis und Konjunktivitis sowie bei Urtikaria. Dabei dürfen Tabletten mit jeweils 10 mg abge­geben werden, sofern auf äußeren Umhül­lungen und Behältnissen die Beschränkung der Anwendung für 6- bis 11-Jährige ange­geben ist.
  • Der antihistaminische und mastzell­stabilisierende Wirk­stoff Olopatadin zur Behandlung der allergischen Konjunktivitis, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhül­lungen die Beschränkung zur Anwendung bei Erwachsenen ange­geben ist. Ausgenommen sind Präparate mit Olopatadin, die nach der Europäischen Kommission der Verschreibungs­pflicht unter­liegen.
  • Das zur akuten Migräne­therapie einge­setzte Rizatriptan in einer Dosis von 5 mg je Tablette und einer Gesamt­menge von 10 mg pro Packung. Rizatriptan gehört genau wie das verschreibungs­pflichtige Eletriptan zu den am schnellsten wirk­samen oralen Triptanen mit einem Wirk­eintritt von 30 Minuten, wodurch es besonders für akute Migräne­anfälle geeignet ist.2

Der antibakterielle Wirk­stoff Nifuroxazid, welcher zur Behandlung bakteriell verur­sachter Durch­fall­erkrankungen einge­setzt wird, kann nun nicht mehr rezept­frei in der Apotheke erworben werden – als Begründung wird ein gewisses genotoxisches Potenzial, eine systemische Resorption sowie die Ver­ringerung unnötiger Anti­biotika­einsätze zur Minderung resistenter Stämme aufge­führt.1
 


1 Bundesrat: Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Online verfügbar unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0101-0200/133-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1
2 AWMF online: S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“. Online verfügbar unter:
https://register.awmf.org/assets/guidelines/030-057l_S1_Therapie-der-Migraeneattacke-Prophylaxe-der-Migraene_2023-01.pdf

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