Änderung der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte
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Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – Änderung Befristung 1xklysma salinisch, ISOMOL®; MOVICOL®; MOVICOL® aromafrei; MOVICOL® flüssig Orange; MOVICOL® Junior aromafrei; MOVICOL® Junior Schoko; MOVICOL® Schoko; MOVICOL® V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Geschäftsordnung in Verbindung mit 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 7. April 2020 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 20. Februar 2020 (BAnz AT 27.04.2020 B4), wie folgt zu ändern:
A.
I. In der Anlage V wird in der Zeile „1xklysma salinisch“ in der Spalte „Befristung derVerordnungsfähigkeit“ die Angabe „25. Mai 2020“ ersetzt durch die Angabe „26. Mai2024“.
B.
I.In der Anlage V wird in den Zeilen „ISOMOL®“, „MOVICOL®“, „MOVICOL® aromafrei“,„MOVICOL® flüssig Orange“, „MOVICOL® Junior aromafrei“, „MOVICOL® JuniorSchoko“, „MOVICOL® Schoko“ und „MOVICOL® V“ in der Spalte „Befristung derVerordnungsfähigkeit“ die Angabe „27. Januar 2021“ ersetzt durch die Angabe „26. Mai 2024“.
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
---|---|---|
1xklysma salinisch | Zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen und diagnostischen Eingriffen;nicht zur Anwendung bei Säuglingen und Kindern unter 6 Jahren. | 26. Mai 2024 |
ISOMOL® | Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammen-hang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Diver-tikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation. | 26. Mai 2024 |
MOVICOL® MOVICOL® aromafrei MOVICOL® flüssig Orange MOVICOL® Schoko MOVICOL® V“ | Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation. | 26. Mai 2024 |
MOVICOL® Junior Schoko | Für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren zur Behandlung der Obstipation. | 26. Mai 2024 |
MOVICOL® Junior aromafrei | Für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren zur Behandlung von Obstipation, für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zur Behandlung von Koprostase. | 26. Mai 2024 |
Die Änderungen treten mit Wirkung vom 07. April 2020 in Kraft.
Erstattungsfähige Medizinprodukte gemäß Anlage V können hier recherchiert werden: