Änderung der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte
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Anlage V (Medizinprodukte-Liste) –
Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 5. März 2020 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 20. Februar 2020 (BAnz AT 23.03.2020 B5), wie folgt zu ändern:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
---|---|---|
Natriumchlorid-Lösung 6 % zur Inhalation | Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem 6. Lebensjahr. | 17. März 2023 |
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 5. März 2020 in Kraft.
Erstattungsfähige Medizinprodukte gemäß Anlage V können hier recherchiert werden: