Änderung der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – NYDA® Läusespray

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. November 2019 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 17. Oktober 2019 (BAnz AT 20.11.2019 B2), wie folgt zu ändern.

In die Tabelle in Anlage V wird entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Zeile eingefügt:

ProduktbezeichnungMedizinisch notwendige FälleBefristung  der Verordnungsfähigkeit
NYDA® LäusesprayFür Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall.

6. Dezember 2022

 

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 7. November 2019 in Kraft.

Verordnungsfähige Medizinprodukte nach Anlage V können hier recherchiert werden:  

Bildquelle: tl6781 – stock.adobe.com