Muss zwingend ein Import abgegeben werden?

Wir haben folgendes Rezept erhalten:

Krankenkasse: IKK Classic (IK 101500154)
„Ideos KTA 90 St. 8523849“

Es gibt hier preisgünstige Importe. Muss daher zwingend ein Import abgegeben werden?

Antwort:

Mit dieser Verordnung befindet man sich im importrelevanten Markt, da nur das verordnete Original sowie verschiedene Importe zur Auswahl stehen. Vorrangig ist auch hier ein Rabattarzneimittel abzugeben, das es in diesem Fall jedoch nicht gibt. Der Arzt hat das Original verordnet und setzt damit eine Preisgrenze, die nicht überschritten werden darf. Nach § 13 Rahmenvertrag können Sie bis zu der durch die Verordnung gesetzten Preisgrenze zwischen Original und Importen wählen. Beachten Sie aber, dass Sie Ihr Einsparziel nur mit der Abgabe preisgünstiger Importe erreichen können.

Haben Sie Ihr Einsparziel bei der betroffenen Kasse bereits erreicht, spricht nichts gegen die Abgabe des Originals. Ansonsten können Sie selbst entscheiden, mit welchen Rezepten Sie Ihr Einsparziel erreichen möchten. Sie können also hier durchaus von der Abgabe eines Imports absehen, müssen dann aber Ihr Einsparziel mit anderen Rezepten erreichen.

13 Absatz 2 Rahmenvertrag:

Im importrelevanten Markt nach Absatz 1 ist grundsätzlich die Abgabe von Referenzarzneimittel, Importarzneimittel und preisgünstigen Importarzneimitteln möglich. Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Im importrelevanten Markt besteht ein Abgabevorrang für preisgünstige Importarzneimittel in Form eines Einsparziels nach Absatz 5.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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