Zwei Dosierungsanweisungen
Wir haben eine Verordnung über ein BtM vorliegen. Wir sind nicht sicher, ob die Dosierungsanweisung so korrekt ist.
Es sind sowohl die Angabe „gemäß schriftlicher Anweisung“ als auch „alle 72 Std. wechseln“ vorhanden. „Alle 72 Std. wechseln“ ist aus unserer Sicht nicht ausreichend, da es korrekt „1 Pflaster alle 72 Std. wechseln“ heißen müsste. Jetzt wissen wir nicht, ob wir Rücksprache mit dem Arzt halten sollen und die Angabe ergänzen oder es in diesem Fall doch ausreicht, da noch gemäß schriftlicher Anweisung dabeisteht.
Antwort
In der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) ist Folgendes zu lesen:
BtMVV
„[…] Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder im Falle, dass dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, ein Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung […]“
Es ist demnach ausreichend, einen Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchsanweisung anzugeben. Wie die Form dieses Hinweises aussehen muss, ist nicht weiter definiert. Der zusätzliche Hinweis, das Pflaster alle 72 Stunden zu wechseln, ist daher aus unserer Sicht überflüssig – die Tatsache, dass diese Dosierungsanweisung unvollständig ist, sollte daher kein Problem sein. Wenn der Hinweis auf die Gebrauchsanweisung aber nicht vorhanden wäre, müsste hier tatsächlich noch definiert werden, wie viele Pflaster alle 72 Stunden zu kleben sind.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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