Zuzahlung Schwangerschaft

Wir haben häufig Kassenrezepte von Schwangeren mit verordneten Schilddrüsenpräparaten.

Sind wir verpflichtet, die Schwangere zu fragen, ob die Schilddrüsenerkrankung schon vor der Schwangerschaft vorlag oder dürfen wir das Präparat zuzahlungsfrei abgeben?

Antwort:

Normalerweise verhält es sich mit der Zuzahlung in der Schwangerschaft wie folgt: Für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder der Entbindung verordnet werden, muss keine Zuzahlung geleistet werden. So werden beispielsweise wehen-hemmende Medikamente voll von der Krankenkasse übernommen, ebenso antithrombotische Mittel, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft verabreicht werden müssen.

Muss die Frau jedoch wegen einer Erkrankung behandelt werden, die nicht in Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht (z. B. Grippe oder eine Schilddrüsenerkrankung, die schon vor der Schwangerschaft bestand), fallen hierfür Zuzahlungen an. Verordnet der Arzt also im Zusammenhang mit der Schwangerschaft ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel oder ein Hilfsmittel, wird dieses von der GKV übernommen und die Schwangere ist zuzahlungsbefreit. Der Arzt muss dies zwar auf der Verordnung ankreuzen, jedoch nicht weiter kommentieren. Ist das Befreiungskreuz gesetzt, zahlt die Patientin nicht zu, fehlt das Kreuz, dann muss auch eine Schwangere eine Zuzahlung leisten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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