Euthyrox: Zuzahlung und Mehrkosten oder doch frei?
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Uns liegt ein Rezept über „Euthyrox 100 Mikrogramm 100 St. PZN 02754861“ zulasten der Merck BKK (IK 105230076) vor. Jetzt sind wir verwundert über die Darstellung der EDV: Wir können (und müssen) das rabattierte Original abgeben, es werden weder eine Zuzahlung noch Mehrkosten fällig. Gestern hatten wir einen Kunden einer anderen Krankenkasse mit demselben Präparat, hier konnten wir aber nicht das Original abgeben, sondern mussten auf einen Import mit weniger Mehrkosten ausweichen – eine Zuzahlung wurde ebenfalls abgerechnet. Was übersehen wir hier?
Antwort
In diesem Fall ist der Grund die eingegebene Krankenkasse: Für die Merck BKK ist in der EDV eine kassenspezifische Zuzahlungsermäßigung sowie ein Mehrkostenverzicht hinterlegt, was oft im Zusammenhang mit einem bestehenden Rabattvertrag steht – so auch hier. In diesem Fall können und müssen Sie, wie Sie ganz richtig schreiben, das rabattierte Original abgeben.
Bei anderen Krankenkassen gibt es hier keine Zuzahlungsermäßigung und auch keinen Mehrkostenverzicht. In diesen Fällen müssen Sie also das Präparat mit den geringsten Mehrkosten auswählen. Diese fallen hier nicht so hoch aus (0,64 Euro beim Original, 0,60 Euro bei den Importen), dennoch müssten Sie, streng nach Rahmenvertrag, dann einen der Importe abgeben, auch wenn das Original im Vergleichs-VK günstiger ist.
Übrigens würden diese Mehrkosten auch fällig, wenn ein Kunde von der Zuzahlung befreit wäre – diese Befreiung entbindet nicht von der Pflicht, Mehrkosten zahlen zu müssen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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