Dürfen wir eine nicht im Handel befindliche Stückzahl zusammenstückeln?
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Uns liegt ein Rezept über 100 Stück Clexane 8000 I.E. vor. Es gibt nur Packungen mit 12 Stück und 24 Stück und die 24er-Packung ist nicht normiert.
Wie dürfen wir hier vorgehen – ist eine Stückelung erlaubt?
Antwort
Eine solche Verordnung über 100 Spritzen gilt als unklare Verordnung, da sich diese nicht eindeutig einem Artikel im Preis- und Produktverzeichnis zuordnen lässt. Daher ist in jedem Falle eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt notwendig. Nach Rücksprache darf die Apotheke dann eine neue Stückzahl festhalten, die als Ausgangspunkt für die Belieferung gilt. Der Arzt darf hier auch ein Vielfaches der im Handel befindlichen Packungsgrößen angeben. Eine reine Stückzahl ist jedoch nur möglich, wenn sich diese einer konkreten Packung zuordnen lässt (etwa die 24 Stück). Eine mögliche Lösung, um möglichst nah an die Menge von 100 Stück heranzukommen, wäre also, wenn der Arzt 4-mal die 24 Stück verordnet.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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