Dürfen wir eine nicht im Handel befindliche Stückzahl zusammenstückeln?

Uns liegt ein Rezept über 100 Stück Clexane 8000 I.E. vor. Es gibt nur Packungen mit 12 Stück und 24 Stück und die 24er-Packung ist nicht normiert.

Wie dürfen wir hier vorgehen – ist eine Stückelung erlaubt?

Antwort

Eine solche Verordnung über 100 Spritzen gilt als unklare Verordnung, da sich diese nicht eindeutig einem Artikel im Preis- und Produkt­ver­zeichnis zuordnen lässt. Daher ist in jedem Falle eine Rück­sprache mit dem verordnenden Arzt notwendig. Nach Rücksprache darf die Apotheke dann eine neue Stück­zahl fest­halten, die als Ausgangs­punkt für die Belieferung gilt. Der Arzt darf hier auch ein Vielfaches der im Handel befindlichen Packungs­größen angeben. Eine reine Stück­zahl ist jedoch nur möglich, wenn sich diese einer konkreten Packung zuordnen lässt (etwa die 24 Stück). Eine mögliche Lösung, um möglichst nah an die Menge von 100 Stück heran­zu­kommen, wäre also, wenn der Arzt 4-mal die 24 Stück verordnet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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