Zählt diese Verordnung fürs Einsparziel?

Uns liegt folgende Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse vor: „Prograf 1 mg 100 Hartkapseln N3, 06896457“. Der Arzt hat das Aut-idem-Kreuz gesetzt und zusätzlich den Vermerk „aus medizinisch-therapeutischen Gründen nur Original erwünscht“ aufgebracht. Können wir das Original abgeben oder müssen wir noch etwas dafür tun, dass diese Verordnung bei Abgabe des Originals nicht negativ für das Einsparziel ist?

Antwort

Bei der Ersatzkassen kann der Arzt mittels Aut-idem-Kreuz und dem von Ihnen beschriebenen Vermerk einen Austausch zwischen Original und Import verhindern. In solch einem Fall bleibt Ihnen nur die Originalabgabe, und dies sollte sich dann auch nicht auf das Einsparziel auswirken. Um ganz sicherzugehen, könnten Sie die Sonder-PZN plus Faktor für Pharmazeutische Bedenken angeben, aber grundsätzlich sollte das hier nicht erforderlich sein.

Zudem liegen bei der Techniker Krankenkasse Rabattverträge vor, unter anderem auch für das verordnete Original. Damit erfolgt die Abgabe in diesem Fall nach § 11 des Rahmenvertrags (Vorrang der Rabattverträge) – Sie müssen ein Rabattarzneimittel abgeben. In diesem Fall ist die Verordnung demnach gar nicht relevant für Ihr Einsparziel. Dies kommt nur bei einer Abgabe im importrelevanten Markt (ohne Rabattverträge) zum Tragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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