Zählt der Ausstellungstag für die Berechnung der Rezeptgültigkeit mit?

Wir haben noch eine Frage zur 28-tägigen Rezept­gültigkeit.

Zählt dabei das Ausstel­lungs­datum mit oder nicht? Im zweiten Fall wäre das Rezept dann ja im Prinzip 29 Tage gültig.

Antwort

Nach § 11 Abs. 4 der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gilt:

11 Abs. 4 AM-RL

„Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden. Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“

Für die Fristberechnung der 28-Tage-Belieferungsfrist wird demnach der Tag der Ausstellung nicht mitgezählt. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt auch dieser Tag als Ende der Belieferungsfrist. Die 28-Tage-Belieferungsfrist gilt für Verordnungen über Arzneimittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Diätetika („sonstige arzneimittelähnliche Produkte“) auf Muster-16-Kassenrezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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