Zählt der Ausstellungstag für die Berechnung der Rezeptgültigkeit mit?
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Wir haben noch eine Frage zur 28-tägigen Rezeptgültigkeit.
Zählt dabei das Ausstellungsdatum mit oder nicht? Im zweiten Fall wäre das Rezept dann ja im Prinzip 29 Tage gültig.
Antwort
Nach § 11 Abs. 4 der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gilt:
11 Abs. 4 AM-RL
„Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden. Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“
Für die Fristberechnung der 28-Tage-Belieferungsfrist wird demnach der Tag der Ausstellung nicht mitgezählt. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt auch dieser Tag als Ende der Belieferungsfrist. Die 28-Tage-Belieferungsfrist gilt für Verordnungen über Arzneimittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Diätetika („sonstige arzneimittelähnliche Produkte“) auf Muster-16-Kassenrezept.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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