Zählen OTC-Arzneimittel auf Rezept für die Importquote?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgende Frage zur Abgabe von Importen auf Rezept:
Fallen Importe von OTC-Arzneimitteln, die auf einem Kassenrezept verordnet sind, auch unter die Importquote?
Antwort:
Die genaueren Vorgaben, wann ein (wirtschaftlicher) Import anstelle des verordneten Arzneimittels abgegeben werden muss, ergeben sich aus § 5 des Rahmenvertrags. Dort wird nicht zwischen Rx- und OTC-Arzneimitteln unterschieden, daher gilt die Austauschverpflichtung unter den genannten Voraussetzungen (kein Rabattartikel vorrangig abzugeben, 15/15-Import verfügbar, Wirtschaftlichkeitsreserve bei der vorliegenden Krankenkasse im Quartal noch nicht erreicht) auch bei OTC-Arzneimitteln.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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