Wo sind die Wirkstoffe der Substitutionsausschlussliste aufgeführt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir sind derzeit auf der Suche nach einer Übersicht, wo alle Arzneimittel der Substitutionsausschlussliste zu finden sind.
Können Sie hier weiterhelfen?
Antwort
In Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA werden „von der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossene Arzneimittel gemäß § 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V“ aufgeführt. Dabei sind jeweils der Wirkstoff sowie die zugehörigen nicht austauschbaren Darreichungsformen gelistet. Derzeit sind auf der Liste 16 Wirkstoffe zu finden. Enthält ein Fertigarzneimittel einen dieser Wirkstoffe in der genannten Darreichungsform, so ist ein Austausch auf wirkstoffgleiche Arzneimittel nicht erlaubt.
Eine Übersicht finden Sie auch auf dem DeutschenApothekenPortal im Bereich Wissen ➝ Substitutionsausschlussliste.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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