Wo sind die Sonder-PZN zur Abrechnung von Cannabis hinterlegt?

Wir fragen uns momentan, wo wir die Sonder-PZN finden, die für die Abrechnung von Cannabis verwendet werden muss?

Antwort:

Die verschiedenen Sonder-PZN, die zur Abrechnung von Cannabis auf Kassenrezept erforderlich sind, finden Sie in der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V.

Ein Ausschnitt daraus:

1.43|Abrechnung von cannabishaltigen Zubereitungen nach Ziffer 4.4|06460665
1.44|Abrechnung von cannabishaltigen Fertigarzneimitteln ohne Pharmazentralnummer|06460671
1.45|Abrechnung von unverarbeiteten Cannabisblüten nach Ziffer 4.4|06460694
1.46|Abrechnung von Rezeptursubstanzen in ungemischter Form nach Ziffer 4.4|06460702

4.4 Abrechnung von Rezepturen

„Die Abrechnung von Rezepturen ist grundsätzlich auf der Vorder­seite des Verordnungs­blattes im Verordnungs­feld (roter Bereich) möglich. Das Sonder­kenn­zeichen 09999011 ist bei Rezepturen nach § 5 Abs. 3 Arznei­mittel­preis­verordnung, die nicht § 5 Abs. 6 Arznei­mittel­preis­verordnung unter­fallen zu verwenden. Das Sonder­kenn­zeichen 06460702 ist bei der Abgabe von Rezeptur­substanzen in ungemischter Form zu verwenden.
Für die Abrechnung von Cannabis-haltigen Zubereitungen ist abweichend das Sonder­kennzeichen 06460665 zu verwenden, für die Abrechnung von unverarbeiteten Cannabis-Blüten abweichend das Sonder­kenn­zeichen 06460694.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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