Wo muss sich die Arztunterschrift auf dem Rezept befinden?
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Wir erhielten ein GKV-Rezept von einem Arzt mit einer Unterschrift, die sich nicht im oder neben dem Arztstempel befindet, sondern an einer sehr unüblichen Stelle, und zwar unter den Feldern „Betriebsstätten-Nr.“ und „Arzt-Nr.“ im Bereich, wo die verordneten Arzneimittel stehen. Eine Rezeptänderung gibt es nicht, die der Arzt mit dieser Unterschrift hätte abzeichnen wollen.
Wir fragen uns, ob es für den Arzt Vorgaben gibt, wo er die Unterschrift auf einem Muster-16-Rezept zu setzen hat. Und können wir das Rezept ohne Bedenken zur Abrechnung einreichen?
Antwort
Zum Thema Unterschrift findet sich in § 2 Abs. 1 Nr. 10 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) Folgendes:
2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV
„Die Verschreibung muss die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz enthalten.“
Und auch im Rahmenvertrag gibt es einen Abschnitt zur Unterschrift. In § 6 Abs. 1 und 2b Rahmenvertrag ist verankert, dass der Vergütungsanspruch des Apothekers trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Versorgung auch dann entsteht, wenn die Unterschrift der verschreibenden Person auf einer papiergebundenen Verordnung zwar unleserlich, aber erkennbar keine Paraphe oder ein anderes Kürzel ist.
Es ist jedoch nicht geregelt, wo der Arzt die Verschreibung unterzeichnen muss.
Es könnte jedoch sein, dass die Unterschrift an einer nicht üblichen Stelle im Rechenzentrum maschinell nicht erfasst wird und es daher zunächst zu einer Retax kommt. Diese sollte aber bei einem Einspruch dann auch zurückgenommen werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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