Wo findet man eine Liste der Notfallmedikamente?
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Wir haben eine ganz praktische Frage:
Wo findet man die aktuelle Liste, welche Medikamente eine Apotheke für den Notfall vorrätig haben muss?
Antwort
Diese Liste finden Sie in § 15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO):
15 Vorratshaltung
„(1) Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Darüber hinaus sind in der Apotheke vorrätig zu halten:
- Analgetika,
- Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung,
- Glucocorticosteroide zur Injektion,
- Antihistaminika zur Injektion,
- Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgas-Intoxikationen,
- Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen,
- medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension,
- Tetanus-Impfstoff,
- Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I. E.,
- Epinephrin zur Injektion,
- 0,9 Prozent Kochsalzlösung zur Injektion,
- Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung.
(2) Der Apothekenleiter muss sicherstellen, dass die Arzneimittel mit folgenden Wirkstoffen entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können:
- Botulismus-Antitoxin vom Pferd,
- Diphtherie-Antitoxin vom Pferd,
- Schlangengift-Immunserum, polyvalent, Europa,
- Tollwut-Impfstoff,
- Tollwut-Immunglobulin,
- Varizella-Zoster-Immunglobulin,
- C1-Esterase-Inhibitor,
- Hepatitis-B-Immunglobulin,
- Hepatitis-B-Impfstoff,
- Digitalis-Antitoxin,
- Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform.
(3) Der Leiter einer krankenhausversorgenden Apotheke muß die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Patienten des Krankenhauses notwendigen Arzneimittel und, soweit nach dem Versorgungsvertrag vorgesehen, Medizinprodukte in einer Art und Menge vorrätig halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entspricht. Abweichend von Satz 1 muss der Leiter einer krankenhausversorgenden Apotheke parenteral anzuwendende Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung in einer Art und Menge vorrätig halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf der intensivmedizinischen Abteilungen des jeweils versorgten Krankenhauses für vier Wochen entspricht. Diese Arzneimittel und Medizinprodukte sind aufzulisten.“
Einzelne Fertigarzneimittel sind hier natürlich nicht genannt, dies obliegt der Auswahl der Apotheke. Teils geben die Landesapothekerkammern hier Hinweise, welche Präparate für die Lagerhaltung empfohlen werden. Grundsätzlich muss dann immer darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Arzneimittel nicht verfallen, bzw. regelmäßig für Ersatz gesorgt werden.
Die Präparate, die in Absatz 2 aufgezählt werden, sind üblicherweise über die Notfalldepots, die in den einzelnen Bundesländern in verschiedenen Krankenhausapotheken geführt werden, kurzfristig zu beschaffen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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