Wo findet man eine Liste der Notfallmedikamente?

Wir haben eine ganz praktische Frage:

Wo findet man die aktuelle Liste, welche Medikamente eine Apotheke für den Notfall vorrätig haben muss?

Antwort

Diese Liste finden Sie in § 15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO):

15 Vorratshaltung

„(1) Der Apotheken­leiter hat die Arznei­mittel und apotheken­pflichtigen Medizin­produkte, die zur Sicher­stellung einer ordnungs­gemäßen Arznei­mittel­versorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durch­schnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Darüber hinaus sind in der Apotheke vorrätig zu halten:

  1. Analgetika,
  2. Betäubungs­mittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirk­stoff­frei­setzung und mit veränderter Wirk­stoff­frei­setzung,
  3. Glucocorticosteroide zur Injektion,
  4. Antihistaminika zur Injektion,
  5. Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgas-Intoxikationen,
  6. Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen,
  7. medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension,
  8. Tetanus-Impfstoff,
  9. Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I. E.,
  10. Epinephrin zur Injektion,
  11. 0,9 Prozent Koch­salz­lösung zur Injektion,
  12. Verband­stoffe, Einweg­spritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungs­geräte für Infusionen sowie Produkte zur Blut­zucker­bestimmung.

(2) Der Apotheken­leiter muss sicherstellen, dass die Arznei­mittel mit folgenden Wirkstoffen entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurz­fristig beschafft werden können:

  1. Botulismus-Antitoxin vom Pferd,
  2. Diphtherie-Antitoxin vom Pferd,
  3. Schlangengift-Immunserum, polyvalent, Europa,
  4. Tollwut-Impfstoff,
  5. Tollwut-Immun­globulin,
  6. Varizella-Zoster-Immunglobulin,
  7. C1-Esterase-Inhibitor,
  8. Hepatitis-B-Immun­globulin,
  9. Hepatitis-B-Impf­stoff,
  10. Digitalis-Antitoxin,
  11. Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungs­form.

(3) Der Leiter einer kranken­haus­versorgenden Apotheke muß die zur Sicher­stellung einer ordnungs­gemäßen Arznei­mittel­ver­sorgung der Patienten des Kranken­hauses notwendigen Arznei­mittel und, soweit nach dem Versorgungs­vertrag vorgesehen, Medizin­produkte in einer Art und Menge vorrätig halten, die mindestens dem durch­schnittlichen Bedarf für zwei Wochen entspricht. Abweichend von Satz 1 muss der Leiter einer kranken­haus­ver­sorgenden Apotheke parenteral anzu­wendende Arznei­mittel zur intensiv­medizinischen Versorgung in einer Art und Menge vorrätig halten, die mindestens dem durch­schnittlichen Bedarf der intensiv­medizinischen Abteilungen des jeweils versorgten Kranken­hauses für vier Wochen entspricht. Diese Arznei­mittel und Medizin­produkte sind aufzu­listen.“

Einzelne Fertig­arznei­mittel sind hier natürlich nicht genannt, dies obliegt der Auswahl der Apotheke. Teils geben die Landes­apotheker­kammern hier Hinweise, welche Präparate für die Lager­haltung empfohlen werden. Grundsätzlich muss dann immer darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Arznei­mittel nicht verfallen, bzw. regelmäßig für Ersatz gesorgt werden.

Die Präparate, die in Absatz 2 aufgezählt werden, sind üblicher­weise über die Notfall­depots, die in den einzelnen Bundes­ländern in verschiedenen Kranken­haus­apotheken geführt werden, kurz­fristig zu beschaffen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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