Wo finden sich die Regularien für BG-Rezepte?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu Rezepten, die zulasten einer BG ausgestellt werden:
Muss auf solchen Rezepten auch das "!" bei Mehrfachverordnungen ergänzt werden?
Antwort:
Die BG ist zwar keine gesetzliche Krankenkasse, aber es existiert ein eigener Liefervertrag, in dem auf den Rahmenvertrag Bezug genommen wird. Daher sind auch für die BG die Vorschriften des Rahmenvertrags anzuwenden. Nachlesen können Sie dies im Arzneiversorgungsvertrag der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger mit dem DAV. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Packungsgrößenauswahl steht in § 3 (5) dieses Vertrags:
3 (5) Arzneiversorgungsvertrag zw. BG und DAV
„Für die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen gelten die Regelungen nach § 6 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V in der jeweils gültigen Fassung.“
Demnach gilt bei BG-Rezepten, wie auch bei normalen Kassenrezepten, dass der Arzt bei Mehrfachverordnungen von einem Vielfachen der Nmax die Menge zum Beispiel durch ein „!“ bekräftigen muss.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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